technische Einrichtungen zur Verhaltenskontrolle
Ist das ständige Mitführen eines Diensthandys, um die jederzeitige Erreichbarkeit zu gewährleisten, eine technische Einrichtung, die zur Überwachung geeignet ist, und damit mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (8)
07.08.2006 um 11:16 Uhr
BR, die Frage nach möglicher Verhaltens- und Leistungskontrolle ist mit "Ja" zu beantworten.
Unabhängig davon, wie soll denn die "Dauerbereitschaft" geregelt sein oder bezieht sich diese nur auf die normale Arbeitszeit?
08.08.2006 um 10:26 Uhr
Moins Fayence!
Bei uns wurde keine Frage an den BR gestellt -in der Vergangenheit sowieso nicht oder zu spät! weisst Du ja schon- und wir haben solche Handys auch permanent am Mann. Mittlerweile will der AG sogar unsere Privat-Nummern haben um uns ggf. in wichtigen Angelegenheiten erreichen zu können. Was immer das auch soll! Wollen wir mal hoffen, dass BR Deine Antwort nutzen kann. Dir gehts hoffentlich gut?!
Benno
08.08.2006 um 10:47 Uhr
Benno_BRB,
Danke der Nachfrage und ja, mir geht´s total gut! ;-)) Dir hoffentlich auch.
Was die ständige Erreichbarkeit betrifft, greift diese Unsitte mittlerweile um sich! Hier sollten sich alle Beteiligten einmal bewusst machen, was Inhalt des Arbeitsvertrages ist! Auch wird der überwiegende Teil der AN, nicht zu einer "Rufbereitschaft" in seiner Freizeit verpflichtet sein!
08.08.2006 um 11:14 Uhr
@Benno_BRB Wenn sie entsprechend vergütet und geregelt sein würde, wäre da ja nix gegen zu sagen. Und: "Von Leuten, die unentbehrlich gehalten werden, sind die Friedhöfe voll!"
09.08.2006 um 00:42 Uhr
Hi Kölner!
Du liest hier ja auch alles im Board. Leider hab ich dafür keine Zeit! |-( Aber das Board ist durch Euch absolut lehrreich. Da staunen selbst Experten von Arbeitsrichtern, was ich als Laie schon alles weiss! Vielen Lieben Dank an Euch alle!!!!!
Ja und Kölner diesen Hof musste ich auch schon mal betreten!
Danke Fayence ja mir geht's auch gut! Ich bin die letzte Woche beim ifb-Seminar gewesen. Coole Gschicht ko i Ei sogn!!
Meine Privat-Nummern bekommt "mein" AG nicht - ich bin ja nur zu meiner Sklavenarbeit lt. AV verpflichtet und nicht mich in meiner Freizeit kontrollieren zu lasssen. Ausserdem hab ich ja das Handy "permanent" bei mir und von daher sehe ich keine Notwendigkeit. Bezahlt werden wir nur für die "richtige" Rufbereitschaft , die andere Erreichbarkeit wird uns nicht entlohnt. Dafür müssen wir aber Privatgespräche über Diensthandy bezahlen: "Du Schatz dauert heut länger, ich weiss nicht wann ich nach Hause kann. Küss Deine Kinder von mir!" Drei Euro Fuffzich bitte!
Aber da können wir uns ja in Ruhe in meinem Urlaub austauschen. Ich darf schon wieder alleine. Meine Dame bekommt nämlich ihren immer zugewiesen. Seit mehr als drei Jahren ist sie in der Firma und jeder ausser sie bekommt ihn wie er haben will. Aber meine Dame sitzt auf dem Personalposten (Sekretärin!!) und ist unabkömmlich. Und jetzt haltet Euch fest: Der "Arbeitnehmervertreter" kann da leider nichts machen. Diesen Posten hat er mal von der GF per Ernennung erhalten und bekleidet diesen schon mindestens 6 Jahre!!!!! Da sitzen übrigens weit mehr als hundert Leute in der Firma!
Das ist fast so gut wie bei uns. Bei uns toppt lediglich die Situation, das der BR sich keiner Schuld bewusst ist volltrottelig zu sein.
So jetzt aber schönen Abend noch und angenehme Nachtruhe!!!!!
10.08.2006 um 00:20 Uhr
Danke Fayence,
Du kennst mich schon ziehmlich gut - Na bei Deiner Menschenkenntnis.
Ich zügle mich schon wo ich kann, kann aber nicht immer und überall - noch nicht!
Änderungen sind erfolgt! Sorry Kölner!
10.08.2006 um 00:25 Uhr
@Benno_BRB Schön, dass Du alter Augsburger nicht nur Klaus heisst! ;-)
10.08.2006 um 00:37 Uhr
Danke Dir! Schön, dass Du hier noch rumgeisterst! Die Liebe Fayence ist bestimmt auch nicht weit!
Benno
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