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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wichtige Frage zur Wählerliste

H
Huusmeester
Nov 2016 bearbeitet

Hey , ich habe da eine wichtige Frage zur Wählerliste : §3 WO (2) 3. : "das nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden können , die in die Wählerliste eingetragen sind ..." Muss ich dann nicht 2 Wählerlisten erstellen ? Eine mit den Leuten die wählen dürfen und eine zweite mit den Leuten die wählbar sind ? Wenn ich nur eine Liste mit den Passiv Wahlrecht - Leuten mache fehlen mir ja Wähler auf der Liste . Wie ist es richtig ? Danke und ein schönes Wochenende

1.354013

Community-Antworten (13)

G
gironimo

21.02.2014 um 18:09 Uhr

Nein, Du erstellst nur eine Liste. Nämlich die, die das aktive Wahlrecht haben.

(nach § 2 WO)

O
Oblatixx

21.02.2014 um 18:14 Uhr

Verstehe ich nicht. Wo fehlen dir dann Wähler? Es wird eine Wählerliste erstellt und wenn dann die Wahlvorschläge abgegeben werden, dann wird geprüft, ob auf diesen auch wählbare Mitarbeiter stehen.

P
Pjöööng

21.02.2014 um 19:15 Uhr

Es wird nur eine Wählerliste gemacht. Falls jemand nur das aktive oder nur das passive Wahlrecht hat, dann wird es dort vermerkt.

H
Huusmeester

24.02.2014 um 09:19 Uhr

Danke Gironimo . @ Oblatixx : Wenn ich nur die Passivwahlberechtigten auf der Liste hätte dann fehlen mir ca. 10 Wähler die noch keine 6 Monate im Betrieb sind , also dürfen die zwar wählen , sind aber nicht wählbar . Wählen darf aber nur wer auch auf der Wählerliste steht . @ Pjöööng : Wie sieht das in der Praxis aus ? Wählerliste in Tabellenform und am Ende eine Spalte "Wählbar" ? Hab ich so noch nie gesehen ...

K
Kölner

24.02.2014 um 09:25 Uhr

Für den Aushang ist das doch unerheblich. Da stehen alle AN drin und die liste wird laufend aktualisiert. Intern (im WV) kannst du machen was du willst

P
Pjöööng

24.02.2014 um 10:31 Uhr

Zitat (Huusmeester): "Wie sieht das in der Praxis aus ? Wählerliste in Tabellenform und am Ende eine Spalte "Wählbar" ? Hab ich so noch nie gesehen ..."

Ja klar in Tabellenform, wie sonst, als Fließtext? Und als dritte (bzw. intern 4te) Spalte: "Bemerkungen" und dort steht dann drin "nicht wählbar (AÜG)", oder "wäahlbar abernicht wahlberechtigt".

Zitat (Kölner): "Für den Aushang ist das doch unerheblich."

Ich finde das schon erheblich. Wer eine Liste zusammenstellt, sollte doch prüfen können, ob seine Kandidaten wählbar sind.

K
Kölner

24.02.2014 um 10:50 Uhr

@Pjöööng Dem Grunde nach führt man doch zwei Listen: A eine für den Aushang (und nur für das aktive Wahlrecht) B eine für den WV (auch für das passive Wahlrecht)

Demnach kann ich Deinen Einwurf nicht so ganz verstehen

P
Pjöööng

24.02.2014 um 10:57 Uhr

Zitat (Kölner): "Dem Grunde nach führt man doch zwei Listen: A eine für den Aushang (und nur für das aktive Wahlrecht) B eine für den WV (auch für das passive Wahlrecht)"

Das sieht die Wahlordnung anders:

§ 2 der WO: "(1) Der Wahlvorstand hat für jede Betriebsratswahl EINE Liste der Wahlberechtigten ... aufzustellen. (...) (3) Das aktive und passive Wahlrecht steht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die in die Wählerliste eingetragen sind. (...) (4) Ein Abdruck der Wählerliste ... an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. (...)"

Die WO sieht hier also keine zwei Listen.

K
Kölner

24.02.2014 um 11:07 Uhr

@Pjöööng Das wiederum siehen einschlägige Kommentatoren anders.

Und: Die Wählerliste im Betrieb wird OHNE die Geburstdaten der AN ausgelegt. Der WV hingegen hat selbige zu haben.

Demnach: Ich halte die Diskussion tatsächlich für überflüssig und wenig praktikabel.

P
Pjöööng

24.02.2014 um 11:18 Uhr

Zitat (Kölner): "Das wiederum siehen einschlägige Kommentatoren anders."

Ist das so? Kannst Du das auch belegen?

K
Kölner

24.02.2014 um 11:24 Uhr

Muss ich das? Wohl nicht! Schau mal in den Fitting RN 4 ff zu § 2 WO. Aber bitte jetzt nicht episch auswälzen, ob es sich um die eine veröffentlichte Liste (ausgelegte Liste), also um eine redigierte Version des Originals handelt (Wortlaut: Kopie; was es eben nicht ist, sobald man was am Original ändert oder/und auch weglässt) oder um zwei Versionen derselben Wählerliste.

Aber mal im Ernst: Ist das nicht eher jetzt eine Diskussion um eine harte Teigware aus Korinth? Frei dem Motto, das man jetzt etwas anders deutet? Wo also willst Du mit Deiner Nachfragerei hin?

P
Pjöööng

24.02.2014 um 11:46 Uhr

You made my day!

K
Kölner

24.02.2014 um 11:50 Uhr

Prima. Dann freue ich mich, dass ich Dir den Tag gerettet habe.

BTW: Ja, ich mag Dich auch...

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