Einstellung ohne Betriebsrat
Hallo
in unserer gmbh wurden ca 60 mitarbeiter eingestellt die an einem anderen standort arbeiten. der betriebsrat wurde nicht beteiligt.
ich sehe darin eine verletzung des mbr
ist das richtig?
grüße tiggerbb
Community-Antworten (8)
21.02.2014 um 11:20 Uhr
Wenn dem so ist:
Sehe ich auch so. Wie wäre es mit § 101 BetrVG und einem Anwalt und im Vorfeld eine Abmahnung (rechtlich ohne Bedeutung!) für den GF/Vorstand? 60 AN sind ja kein Pappenstil.
21.02.2014 um 11:20 Uhr
Gibt es den anderen Standort schon länger? Seid ihr für den anderen Standort zuständig oder hat der einen eigenen BR? Vielleicht hat er auch keinen und ihr seid trotzdem nicht zuständig.
Viele Fragen ...
21.02.2014 um 11:26 Uhr
hallo den standort gibt es schon länger die 60 mitarbeiter gehörten zu einer anderen gmbh des unternehmens. dort gab s kein br und es gibt auch noch keinen.
21.02.2014 um 11:30 Uhr
Und seid ihr für diesen Standort zuständig? Entfernung? Haben die (alt)-Mitarbeiter euch mit gewählt?
21.02.2014 um 11:34 Uhr
für den standort sind wir nicht zuständig und die (alt)mitarbeiter haben uns nicht mitgeählt. der standort ist ca 130 km entfernt.
21.02.2014 um 11:38 Uhr
Vermutungsmodus an Konzernleihe? Dann bliebe es dennoch bei § 99 BetrVG Vermutungsmodus aus
21.02.2014 um 13:26 Uhr
Sie haben euch nicht gewählt und wollen keinen eigenen BR. Dann ist das eben so. Wenn euer BR nicht für diesen Standort zuständig ist, dann hat der AG keinen Fehler gemacht. Was soll er irgendwo fragen,? Wir sind auch eine GMbH mit X Standorten/Niederlassungen. Davon haben ca. 90% einen Betriebsrat, und die anderen eben nicht. Die machen eben ihr Ding alleine und so wird es wahrscheinlich auch bei dir sein. Die 60 Leuts wurden ja nicht bei EUCH, in eurem ZUständigkeitsbereich eingestellt. Also geht euch das auch nichts an. Auch ein eventueller GBR kann da nicht mitreden. Der kann sich nur freuen, dass 60 Leute Arbeit bekommen haben.
26.02.2014 um 04:09 Uhr
hallo
@oblatixx
unsere gmbh gibt es aber nur an einem standort und an dem anderen standort ist eine andere gmbh. die leute sind bei uns angestellt mit arbeitsvertrag und da eingesetzt.
meiner meinung nach sind wir beider einstellung zu beteiligen.
als nächstes stellt sich mir die frage ob diese kollegen bei der br wahl in einer form zu beteilöigen sind ( wählen / wählbar )
grüße
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