Erstellt am 21.02.2014 um 10:20 Uhr von Kölner
Wenn dem so ist:
Sehe ich auch so.
Wie wäre es mit § 101 BetrVG und einem Anwalt und im Vorfeld eine Abmahnung (rechtlich ohne Bedeutung!) für den GF/Vorstand?
60 AN sind ja kein Pappenstil.
Erstellt am 21.02.2014 um 10:20 Uhr von Oblatixx
Gibt es den anderen Standort schon länger?
Seid ihr für den anderen Standort zuständig oder hat der einen eigenen BR?
Vielleicht hat er auch keinen und ihr seid trotzdem nicht zuständig.
Viele Fragen ...
Erstellt am 21.02.2014 um 10:26 Uhr von tiggerbb
hallo den standort gibt es schon länger die 60 mitarbeiter gehörten zu einer anderen gmbh des unternehmens. dort gab s kein br und es gibt auch noch keinen.
Erstellt am 21.02.2014 um 10:30 Uhr von Oblatixx
Und seid ihr für diesen Standort zuständig? Entfernung? Haben die (alt)-Mitarbeiter euch mit gewählt?
Erstellt am 21.02.2014 um 10:34 Uhr von tiggerbb
für den standort sind wir nicht zuständig und die (alt)mitarbeiter haben uns nicht mitgeählt. der standort ist ca 130 km entfernt.
Erstellt am 21.02.2014 um 10:38 Uhr von Kölner
Vermutungsmodus an
Konzernleihe? Dann bliebe es dennoch bei § 99 BetrVG
Vermutungsmodus aus
Erstellt am 21.02.2014 um 12:26 Uhr von Oblatixx
Sie haben euch nicht gewählt und wollen keinen eigenen BR.
Dann ist das eben so.
Wenn euer BR nicht für diesen Standort zuständig ist, dann hat der AG keinen Fehler gemacht. Was soll er irgendwo fragen,?
Wir sind auch eine GMbH mit X Standorten/Niederlassungen. Davon haben ca. 90% einen Betriebsrat, und die anderen eben nicht.
Die machen eben ihr Ding alleine und so wird es wahrscheinlich auch bei dir sein. Die 60 Leuts wurden ja nicht bei EUCH, in eurem ZUständigkeitsbereich eingestellt. Also geht euch das auch nichts an.
Auch ein eventueller GBR kann da nicht mitreden. Der kann sich nur freuen, dass 60 Leute Arbeit bekommen haben.
Erstellt am 26.02.2014 um 03:09 Uhr von tiggerbb
hallo
@oblatixx
unsere gmbh gibt es aber nur an einem standort und an dem anderen standort ist eine andere gmbh.
die leute sind bei uns angestellt mit arbeitsvertrag und da eingesetzt.
meiner meinung nach sind wir beider einstellung zu beteiligen.
als nächstes stellt sich mir die frage ob diese kollegen bei der br wahl in einer form zu beteilöigen sind ( wählen / wählbar )
grüße