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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung abgelehnt - Hat ein BR wirklich das Recht eine Einstellung abzulehen aufgrund einer fadenscheinigen Beschwerde eines Dritten?

W
witwebolte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Manager möchte seinen Mitarbeiter aus einem zeitarbeits-Verhältnis fest übernehmen. Alle sind einverstanden, Mitarbeiter, HR, der Betriebsrat aber sagt nein mit der Begründung das sich einmal eine Person intern in den letzten Monaten über die einzustellende Person beschwert hat. Der Betriebsrat ist nicht auf den Manager oder die betreffende Person zu gegegangen um das weiter zu geben. Er gibt das jetzt erst weiter, wo es zu einer Einstellung kommen soll. Dem Manager, der ja auch disziplinarisch befugt ist und die Person einstellen möchte sind aber nie Beschwerden zu Ohren gekommen, und möchte auf die Einstellung bestehen. Meine Frage nun: Hat ein BR wirklich das Recht eine Einstellung abzulehen aufgrund einer fadenscheinigen Beschwerde eines dritten?

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Community-Antworten (2)

S
Sternburg

08.10.2008 um 19:41 Uhr

Die Gründe für eine Ablehnung durch den Betriebsrat sind in § 99 Abs. 2 BetrVG aufgeführt.

Ob die in diesem Fall vorgebachte Bedenken nun berechtigt sind oder nicht, kann von hier aus niemand beurteilen.

L
laffo2

08.10.2008 um 22:15 Uhr

@witwe ...du bist zufällig kein BRM?...

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