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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Innerbetriebliche Ausschreibung

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, mal eine Frage abseits der BR Wahlen.

Innerbetriebliche Stellenausschreibung-natürlich gilt §93 BetrVG-ergänzend eine BV in der steht dass der Geltungsbereich sich auf alle Mitarbeiter erstreckt-außer den leitenden MA.

Dann passiert folgendes: Innerbetrieblich wird kommuniziert welche Anforderungen an die Stelle eines neuen leitenden MA gestellt werden-ohne offizielle Ausschreibung. Ruhe im Karton, da die Anforderungen durch alle derzeitigen Mitarbeiter nicht zu erfüllen sind.

Dann wird aber kein geeigneter Bewerber gefunden und das Anforderungsprofil geändert.

Es kommt ein externer-und by the way wird dann festgestellt, dass das geänderte und nicht kommunizierte Profil auch auf einen im Betrieb befindlichen nicht-leitenden MA gepasst hätte-der sich natürlich nicht beworben hat weil er nix wusste.

So wie stellt es sich rechtlich dar-hätte die Stelle ausgeschrieben werden müssen, insbesondere nach der Anforderungsänderung?

Viele Grüße von den Betriebsratten

79403

Community-Antworten (3)

G
gironimo

20.02.2014 um 19:11 Uhr

wenn nach wie vor die neue Stelle leitend im Sinne § 5 BetrVG ist - nein.

P
paula

20.02.2014 um 19:55 Uhr

BTW: selbst wenn sie hätte ausgeschrieben werden müssen gehe ich jede Wette ein, dass der AG seinen Kandidaten auf jeden Fall durchgedrückt hätte.

B
betriebsratten

10.03.2014 um 17:10 Uhr

@ paula oooch, wir sind recht geübt in den Ablehnungsgründen zum §99 :-)

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