Erstellt am 20.02.2014 um 14:40 Uhr von Kölner
Erstellt am 20.02.2014 um 14:58 Uhr von Zapata
Erstellt am 20.02.2014 um 15:00 Uhr von Kölner
Dann müsst ihr erst 2018 neu wählen...
Erstellt am 20.02.2014 um 15:07 Uhr von Zapata
Hallo Kölner,
bist Du Dir da ganz sicher? Worauf stützt sich Deine Antwort?
Konnte leider im ArbeitsgesetzeBuch der WAF dazu nichts finden.
Außerdem vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Gruß Simone
Erstellt am 20.02.2014 um 15:10 Uhr von Kölner
§ 13 Abs. 3 2. Satz BetrVG...
Erstellt am 20.02.2014 um 15:11 Uhr von Pjöööng
§ 13 (3) BetrVG 2ter Satz.
"Arbeitsgesetzbuch der WAF"? ;-))
Erstellt am 20.02.2014 um 15:45 Uhr von Kulum
Da steht aber Arbeitsgesetzebuch, nicht Arbeitsgesetzbuch. Gemeint sein dürften die Arbeitsgesetze vom Beck-Verlag, ähnlich dem Kittner - und die gibts oder gabs bei WAF Grundlagenseminaren ;)
Erstellt am 20.02.2014 um 15:47 Uhr von Zapata
Hab´s gefunden. Super. Vielen Dank an Euch. Gruß Simone