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Ist die Wahl notwendig? Da letzte Wahl 2013 Stattgefunden hat!

Z
Zapata
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben letztes Jahr -2013- eine neue Betriebsrätin gewählt, da die alte BR in Rente ging. Wir sind insgesamt 10 Mitarbeiter in unserer Region, d.h. es gibt nur 1 Betriebsrat. Müssen wir dieses Jahr schon wieder NEU wählen?

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Community-Antworten (8)

K
Kölner

20.02.2014 um 15:40 Uhr

Wann im letzten Jahr?

Z
Zapata

20.02.2014 um 15:58 Uhr

Die Wahl war am 23.4.13.

K
Kölner

20.02.2014 um 16:00 Uhr

Dann müsst ihr erst 2018 neu wählen...

Z
Zapata

20.02.2014 um 16:07 Uhr

Hallo Kölner, bist Du Dir da ganz sicher? Worauf stützt sich Deine Antwort? Konnte leider im ArbeitsgesetzeBuch der WAF dazu nichts finden. Außerdem vielen Dank für Deine prompte Antwort. Gruß Simone

K
Kölner

20.02.2014 um 16:10 Uhr

§ 13 Abs. 3 2. Satz BetrVG...

P
Pjöööng

20.02.2014 um 16:11 Uhr

§ 13 (3) BetrVG 2ter Satz.

"Arbeitsgesetzbuch der WAF"? ;-))

K
Kulum

20.02.2014 um 16:45 Uhr

Da steht aber Arbeitsgesetzebuch, nicht Arbeitsgesetzbuch. Gemeint sein dürften die Arbeitsgesetze vom Beck-Verlag, ähnlich dem Kittner - und die gibts oder gabs bei WAF Grundlagenseminaren ;)

Z
Zapata

20.02.2014 um 16:47 Uhr

Hab´s gefunden. Super. Vielen Dank an Euch. Gruß Simone

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