Hallo Liebe Kollegen,

wir haben am 16.10.2013 per Beschluss festgestellt, dass die Amtszeit des BR abgelaufen ist, da gemäß § 13 Abs. 2 2 BetrVG. ein Kollege war ausgetreten keine Ersatzmitglieder vorhanden. Am 11.11.2013 haben wir den Wahlvorstand gewählt. Am 13.11.2013 hatte der seine erste Sitzung.
Innerhalb der 10 Wochenfrist hätten wir am 6.12.2013 das Wahlausschreiben aushängen müssen und am 20.01.2014 wählen lassen.
Sind die Fristen des § 16 BetrVG und §2,3 WO bindend oder könne wir das einbischen dehnen?
Problem ist wir haben uns nicht um Schulungen gekümmert die nächstmögliche ist im Januar.
Da wir am 16.10.2013 beschlossen haben dass die Amtszeit beendet ist und wir unwrzüglich Wahlvorstand beschliessen sollten usw. diea aber verzögert haben wie sieht es mit Dem Übergangsmandat aus.
Hält unser Übergangsmandat 10 Wochen nach Beschluss zum Ende der Amtszeit? oder 10 Wochen nach Einsetzung des Wahlvorstandes? Kann es sein das wir eine betreibsratslose Zeit riskieren wenn nicht bis spätestens 20.01.2014 gewählt ist?

Bitte um Hilfe bin im Wahlvorstand und kann meine Kollegen vor dem Unheil nicht bewahren. Weill Sie sehr sehr misstrauisch sind. Ihr würdet mir mit euren Antworten helfen diese zu überzeugen. Wenn es geht mit Quellangaben (Fitting).

Vielen vielen Dank.