Erstellt am 20.02.2014 um 13:14 Uhr von Aidan
Ich nehm jetzt mal an, dass auf jedem Wahlvorschlag nur ein Kandidat stand oder du die Summe aller Kandidaten meinst.
Die Wahl kann trotzdem stattfinden, es bildet sich unter Anwendung von § 11 BetrVG jeweils größtmögliche (ungerade) Gremium. Wenn alles so bleibt, bildet sich ein 5köpfiges Gremium und der 6te wird Ersatzmitglied (vorausgesetzt jedet Kandidat erhält mindestens eine Stimme).
Erstellt am 20.02.2014 um 13:29 Uhr von Oblatixx
Zuerst gibt es mal eine Nachfrist zu Meldung, vielleicht finden sich ja doch noch ein paar Mitarbeiter, die mitmachen. Wenn das nicht hilft, dann eben der nächst kleinere BR.
Erstellt am 20.02.2014 um 15:14 Uhr von gironimo
Das wäre so ein Fall, wo der WV - außer dem "amtlichen Schreieben" der Fristverlängerung auch etwas Werbewirksamer für die Wahl und Kandidatur werben könnte (z.B. Plakatwerbung).
Diesen Link hat hier kürzlich schon einmal jemand reingestellt: http://www.betriebsratswahl.de
finde ich eigentlich ganz gut.
Erstellt am 22.02.2014 um 19:46 Uhr von MikeAhnungslos
Nachfrist?
Wäre die Nachfrist hier überhaupt ein zulässige Option?
Es gibt schließlich (davon gehe ich einmal aus) eine gültige Vorschlagsliste oder sogar mehrere Vorschlagslisten. §9 der Wahlordnung spricht aber eindeutig davon, dass keine gültige Vorschlagsliste innerhalb der Frist nach dem Wahlausschreiben vorliegen darf, damit die Nachfrist gesetzt werden kann.