aushängen korrigierter/ergänzter Wählerliste
Hallo zusammen, auf unserer letzten WV-Sitzung wurde über Einspüche zur Wählerliste entschieden. Dabei kam die Frage auf, ob man nach JEDER Änderung der Wählerliste diese IMMER neu ausgehängt werden muss.
Stimmt das? Vielen Dank für eure Unterstützung. Gruß Eule
Community-Antworten (4)
20.02.2014 um 10:30 Uhr
Kommt drauf an, wenn es wenige Mitarbeiter sind ist das ja kein Problem. Bei einem grösseren Betrieb nur ergänzen, ist auch sinnvoll, weil der ergänzte nicht in der Liste untergeht, sondern als Schlussmann der Liste gleich erkannt wird
20.02.2014 um 10:44 Uhr
Danke rolfo, das der Ergänzte nicht in der Wählerliste untergeht, ist nicht unser "Problem". Es geht mir eher darum, das wir in ganz Deutschland verteilt Betriebsteile/Niederlassungen haben, die mitwählen und wir dann jedes Mal die Wahlhelfer vor Ort bemühen müssten, die aktuelle Wählerliste auszuhängen. MUSS dieser Aufwand wirklich jedes Mal gemacht werden? Ist das gesetzlich vorgeschrieben? Das ist hier die große Frage. Gruß Eule
20.02.2014 um 11:12 Uhr
Es ist gesetzlich vorgeschrieben dass die Wählerliste bis zur Wahl aktualisiert wird
20.02.2014 um 11:58 Uhr
Wenn man sich entschlossen hat, die Whlerliste auszuhängen, dann muss man auch alle Exemplare bis zur Wahl aktuell halten,
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