Erstellt am 20.02.2014 um 09:30 Uhr von rolfo
Kommt drauf an, wenn es wenige Mitarbeiter sind ist das ja kein Problem. Bei einem grösseren Betrieb nur ergänzen, ist auch sinnvoll, weil der ergänzte nicht in der Liste untergeht, sondern als Schlussmann der Liste gleich erkannt wird
Erstellt am 20.02.2014 um 09:44 Uhr von Wavosta
Danke rolfo,
das der Ergänzte nicht in der Wählerliste untergeht, ist nicht unser "Problem".
Es geht mir eher darum, das wir in ganz Deutschland verteilt Betriebsteile/Niederlassungen haben, die mitwählen und wir dann jedes Mal die Wahlhelfer vor Ort bemühen müssten, die aktuelle Wählerliste auszuhängen.
MUSS dieser Aufwand wirklich jedes Mal gemacht werden? Ist das gesetzlich vorgeschrieben? Das ist hier die große Frage.
Gruß
Eule
Erstellt am 20.02.2014 um 10:12 Uhr von rolfo
Es ist gesetzlich vorgeschrieben dass die Wählerliste bis zur Wahl aktualisiert wird
Erstellt am 20.02.2014 um 10:58 Uhr von Pjöööng
Wenn man sich entschlossen hat, die Whlerliste auszuhängen, dann muss man auch alle Exemplare bis zur Wahl aktuell halten,