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AG will vom Wahlvorstand alles im Detail erklärt haben wie er die Betriebsgröße ermittelt hat

U
uneinsichtig
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

muss der Wahlvorstand Schritt für Schritt dem AG mitteilen und offenlegen wie er die Betriebsgröße ermittelt hat? z.B. Leiharbeiter usw.(jeden einzelnen Rechenschritt)

Ist ansich kein Problem, aber der AG selber gibt nur wiederwillig Infos an uns weiter und Zweifelt alles an und droht uns ständig mit Gericht(lässt jede Kleinigkeit vom Anwalt prüfen) und dass er es eh anzweifeln lässt, da seiner Meinung nach LA nicht zählen...

Müssen wir da mitspielen und ihm alles im Detail erläutern(schriftlich) oder reicht es wenn wir ihm die fertigen Auswertungen bei Einleitung der Wahl mitteilen?

Danke

1.37706

Community-Antworten (6)

K
Kölner

20.02.2014 um 09:38 Uhr

Was er will oder nicht, ist völlig unerheblich! Lasst ihn kontrollieren, aber ohne Euer zutun!

Lieber Herr AG, aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen und Kritik an der Erstellung der Wählerliste etc., teilen wir Ihnen folgendes mit: Der WV hat im Rahmen der WO und der Gesetze, sowie der Urteilslage die Größe des Betriebsrates, die Anzahl der Wahlberechtigten zu prüfen und aktuell zu halten. Dies erfolgt mit großer Sorgfalt und ausschließlich auf der Grundlage gültiger Gesetze und anhand der Wahlordnung.

Ihnen steht es daher frei, einen Anwalt zu konsultieren oder auch ggf. den Klageweg zu beschreiten. Wir müssen und dürfen Sie aber bitten, ausschließlich diese Wege zu beschreiten. Ab sofort können und dürfen wir - auch im Sinne der Durchführung einer ordnungsgemäßen und vor allem unbeeinflussten Wahl - in dieser Hinsicht keine Statements mehr abgeben.

Erinnern möchten wir freundlich, dass Sie der entsprechenden Mitwirkungspflicht gemäß WO folgen müssen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

U
uneinsichtig

20.02.2014 um 09:44 Uhr

@Kölner

vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort!!! Gruß

N
nicoline

20.02.2014 um 12:54 Uhr

(lässt jede Kleinigkeit vom Anwalt prüfen) und dass er es eh anzweifeln lässt, da seiner Meinung nach LA nicht zählen... Wenn er wirklich einen Anwalt hat, wird dieser ihn über das 2013 ergangene Urteil zu den LA informieren (müssen)

G
gironimo

20.02.2014 um 16:43 Uhr

.... den Anwalt wird es freuen, bei vielen Anfragen klingelt die Kasse.

Ich kann Kölners Vorschlag nur Unterstützen, lasst Euch nicht verrückt machen.

Zusätzlich könnt Ihr ja den AG auffordern selbst ein Seminar zu besuchen (gibt's bestimmt auch vom Arbeitgeberverband). Dann kann er selbst an Hand der Zahlen, die er Euch geliefert hat nachrechnen.

B
betriebsratten

20.02.2014 um 17:42 Uhr

@ nicoline Welches Urteil von 2013? Gruss von den Betriebsratten

N
nicoline

20.02.2014 um 18:02 Uhr

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