BR - Sitzung: 3 WV-Mitglieder, 3 Ersatzmitglieder werden gewählt (berufen), es geht ein Schreiben an die Betreffenden mit einer Frist der Möglichkeit, dem BR mitzuteilen, dass sie das Ehrenamt nicht annehmen. Alle Kolleginnen und Kolegen hatten zuvor aber die Bereitsschaft erklärt.
Ein Mitglied des WV erklärt diese Nichtannahme, zwei Ersatzmitglieder. Nunmehr ist ein Teil des BR der Meinung, dass kein WV zustande gekommen ist, wählt einen neuen Wahlvorstand, wo plötzlich wieder Kolleginnen und Kollegen ins Spiel kommen, die vorher die Nichtannahme erklärt haben. Dabei wird nunmehr ein Mitglied des ersten WV nicht mehr berücksichtigt, dass die Bereitschaft erklärt und nicht zurückgezogen hat ... ist die erste Wahl des WV nichtig - ist das alles so rechtmäßig, wird der WV somit solange gewählt, bis es einigen Leuten so passt? Ich habe ein Urteil eines ArG gelesen, dass berufene Mitglieder des WV nur durch ein Urteil des ArG von der Funktion entbunden werden können (betrifft einzelen Mitglieder, aber auch der gesamte WV)
Was ist nun richtig?