Erstellt am 19.02.2014 um 16:29 Uhr von Oblatixx
Wie ommst Du denn darauf?
Der wird Dir was husten ...
Erstellt am 19.02.2014 um 17:37 Uhr von paula
Geld bekommen nur die Listen die ich später dafür im Knast besuchen darf...
Erstellt am 19.02.2014 um 18:04 Uhr von gironimo
Ein wachsames Auge sei trotzdem angezeigt. Ich kenne viele Betriebe, wo der AG still und ohne murren die Wahlwerbung des amtierenden BR einfach als Kosten des BR mit bezahlt und Listen mit Neubewerber müssen sich selbst finanzieren. Das geht dann natürlich auch nicht.
Erstellt am 19.02.2014 um 18:22 Uhr von blackjack
..könnte nach § 4 Absatz V 1 Nr. 10 EStG für den Arbeitgeber gefährlich werden.