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§80 Einblick in die Bruttolohn- u. Gehaltsliste

D
Donner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zum §80 (2) [2]

Gibt es hier schon zeitgemäße Urteile in Richtung, es ist dem BR in der heutigen Zeit nicht mehr zuzumuten, Gehaltslisten mit über 1000 Mitarbeitern nur einzusehen und sich Notizen zu machen?

-> Eine Excel-Liste ist hier doch wesentlich zeitgemäßer und effektiver.

Danke und Gruß Donner

1.71909

Community-Antworten (9)

D
derdermalwjlwar

19.02.2014 um 12:35 Uhr

Da die Einsichtnahme so im BetrVG steht, und damit eindeutig abgegrenzt ist vom Begriff "zur Verfügung stellen" tun sich die Richter einfach schwer damit, den Betriebsräten abweichend vom Gesetz Unterlagen zuzugestehen.

Probier doch mal Fotos zu machen :-)

P
paula

19.02.2014 um 12:55 Uhr

Fotos? gehts noch?

M
MarkusW

19.02.2014 um 15:18 Uhr

Ein Referent (Wirtschaftsausschuss) hat mal gesagt, hinsetzen und die Unterlagen abschreiben. Das dauert, ich weis. Aber man hat das Recht dazu! Normalerweise lenken die dann ein und man bekommt die Unterlagen ausgehändigt.

P
paula

19.02.2014 um 15:50 Uhr

Ob man das Recht hat die gesamte Liste abzuschreiben bezweifel ich jetzt mal....

K
Kölner

19.02.2014 um 15:52 Uhr

Guter Referent!

Paula... Wenn man immer nur einen Teil abschreibt ist das ja nicht die gesamte liste! :-))

P
paula

19.02.2014 um 18:40 Uhr

@Kölner

den Teil habe ich ja auch nicht in Zweifel gezogen :)

H
Hartmut

20.02.2014 um 08:51 Uhr

@paula: Substantiiere doch mal bitte deine Zweifel. Warum soll man die Liste nicht abschreiben (oder wenn's Spaß macht, absticken) können? Was spricht dagegen? Mir ist nichts bekannt.

K
Kölner

20.02.2014 um 08:56 Uhr

Hartmut: In einem Stück und komplett bei einem einzigen Besuch ist es einfach nicht erlaubt.

P
paula

20.02.2014 um 10:49 Uhr

Danke Kölner!

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