Erstellt am 19.02.2014 um 09:09 Uhr von gironimo
Natürlich habt Ihr einen Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG.
Zumindest muss der AG sagen, um welche Art von Themen es bei den Befragungen ging. Die Informationen müssen letztendlich so sein, dass Ihr erkennen könnt, ob der BR und dessen Aufgaben in irgend einer Form tangiert sind.
Erstellt am 19.02.2014 um 09:45 Uhr von paula
der AG ist aber verpflichtet behördlichen Anordnungen nachzukommen. Mit den MBR des BR tue ich mir hier auch schwer. Außerdem ist der AG ggf. auch gehalten hier gegenüber dem BR zu schweigen. Von daher tue ich mir etwas schwer mit gironimos "Natürlich"
Erstellt am 19.02.2014 um 09:49 Uhr von Nubbel
den § : "der arbeitgeber ist stets verpflichtet die neugierde des betriebsrates umfassend zu befriedigen"
gibt es im betrvg noch nicht
Erstellt am 19.02.2014 um 10:20 Uhr von Kulum
Doch, den gibt es - §80 BetrVG. Der AG hat die Neugierde nicht nur umfassend zu befriedigen sondern auch rechtzeitig. Er hat auch keine Vorauswahl vorzunehmen ob seiner höheren Meinung nach die MBR des BR berührt werden, das prüft der BR ganz allein anhand der ihm zur Verfügung gestellten Informationen.
Erstellt am 19.02.2014 um 10:37 Uhr von Nubbel
http://www.betriebsrat.com/aufgaben-des-betriebsrates-allgemein
du hast es nicht verstanden. mit dir hätte ich meinen spaß
Erstellt am 19.02.2014 um 10:54 Uhr von Kulum
Deine Selbstgefälligkeit lässt mich bestenfalls schmunzeln. Glaub mir, den hätten wir beide
Erstellt am 19.02.2014 um 10:56 Uhr von Nubbel
deine anspruch auf auskunft über den inhalt und grund der polizeibesuche dürftest du gerne vor gericht einklagen.
und wer das bezahlt, würde ich dann bis zum bag klären;)
Erstellt am 19.02.2014 um 11:05 Uhr von gironimo
Dennoch besteht der Informationsanspruch des BR.
Der AG muss ja nicht ins Details gehen. Er kann doch die Auskunft erteilen, dass es um Ermittlungen einen einzelnen AN betreffend geht und er hierüber keine Details nennen darf - oder z.B. um Ermittlungen hinsichtlich Schwarzarbeit oder Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzrechte oder oder.....
Nichts für Ungut (ich meinen keinen persönlich). Viele BRs machen es sich zu leicht und lassen sich damit abspeisen, dass es möglicher Weise Hinderungsgründe geben könnte, die den AG davon befreien, etwas zu sagen (Gott sei Dank, da können wir ja die Augen schließen)
Erstellt am 19.02.2014 um 11:17 Uhr von Kulum
Du verwechselst da was Nubbel. Kann aber vor lauter Selbstverliebtheit schon mal passieren.
"den § : "der arbeitgeber ist stets verpflichtet die neugierde des betriebsrates umfassend zu befriedigen"
gibt es im betrvg noch nicht"
Das war dein Kommentar, der völlig allgemein gehalten wurde und keinerlei Bezug auf die Frage hatte, wenigstens hast du ihn nicht dahingegen eingeschränkt.
"Doch, den gibt es - §80 BetrVG. Der AG hat die Neugierde nicht nur umfassend zu befriedigen sondern auch rechtzeitig. Er hat auch keine Vorauswahl vorzunehmen ob seiner höheren Meinung nach die MBR des BR berührt werden, das prüft der BR ganz allein anhand der ihm zur Verfügung gestellten Informationen."
Und das war meine Antwort auf deinen alles umfassenden polemischen Beitrag. Obs dir nun gefällt oder nicht, in seiner Allgemeinheit ist dein Beitrag nunmal für die Tonne. Der BR hat sehr wohl ein sehr umfassendes Informationsrecht. Warum du meinst das mit deiner Polemik abspenstig machen zu wollen ist mir zwar unerklärlich, im Grunde aber auch völlig gleichgültig.
Erstellt am 19.02.2014 um 11:24 Uhr von Pjöööng
Ich denke gerade angestrengt darüber nach, welche der im § 80 aufgeführten Aufgaben durch diese Besuche der Polizei tangiert sein könnten.
Kann das bitte mal jemand erläutern?
Erstellt am 19.02.2014 um 14:46 Uhr von tommyh
Na gut das wir nicht der Arbeitgeber vom Kulum sind dann müssten wir noch ne Wahrsagerin einstellen die sagt wann die Polizei ins Haus kommt damit er rechtzeitig den Betriebsrat informieren kann. :-)
Erstellt am 19.02.2014 um 14:53 Uhr von Nubbel
pjöööng, da solltest du dich vertrauensvoll an kulum wenden, der hat da neue ausgaben von was auch immer
Erstellt am 19.02.2014 um 14:57 Uhr von Ordnung
also wir machen uns eigentlich seit jahren lustig darüber, weils meistens um den Chef und seinen fahrstil geht und dann halt einfach gesagt wird wir wissen nicht wer den wagen fuhr an dem Tag, darum gabs dann auch fahrtenbücher.
Chef hat seinen schein auch öfters weggehabt.
Zur Zeit glaub auch grad.
aber es kann ja nicht sein dass die fast wöchentlich wegen sowas vor der Tür stehen oder dauernd wegen dem gleichen AN kommen.
Beim AN würden wir dieses ja auch mitkriegen weil er dann ja an den Eingang kommen müsste.
Langsam passt das halt alles nicht mehr zusammen da sie in dem Monat schon zum 4 mal da waren und 20 Min später wieder fuhren.
wir machen uns mittlerweile eher gedanken ob da irgendwas nicht richtig läuft bei uns.
Darum die Frage kann der BR hier etwas tun?
Erstellt am 19.02.2014 um 16:40 Uhr von Pjöööng
Zitat (Ordnung):
"also wir machen uns eigentlich seit jahren lustig darüber, weils meistens um den Chef und seinen fahrstil geht"
Also wisst Ihr doch, warum die Polizei kommt?
Zitat (Ordnung):
"aber es kann ja nicht sein dass die fast wöchentlich wegen sowas vor der Tür stehen oder dauernd wegen dem gleichen AN kommen."
Warum nicht? Vielleicht hat er ja auch einen bösen Nachbarn der ihn immer wieder irgendwelcher Straftaten bezichtigt?
Zitat (Ordnung):
"Beim AN würden wir dieses ja auch mitkriegen weil er dann ja an den Eingang kommen müsste."
Und dann würdet Ihr Euch als BRe darüber den Mund fuselig reden, was der wohl angestellt hat?
Zitat (Ordnung):
"Langsam passt das halt alles nicht mehr zusammen da sie in dem Monat schon zum 4 mal da waren und 20 Min später wieder fuhren."
So lange die Polizei kommt, mit jemandem redet und ohne diesen wieder wegfährt, ist alles in Ordnung. Gedanken muss man sich machen, wenn die Polizei Waschkörbe voll Papier hinausträgt und der Geschäftsführer hinten im Polizeiauto Platz nehmen darf.
Zitat (Ordnung):
"wir machen uns mittlerweile eher gedanken ob da irgendwas nicht richtig läuft bei uns."
Das finde ich auch. Es läuft nicht richtig bei Euch, dass Ihr Euch mehr für die Gerüchteküche interessiert, als für Eure Arbeit.
Zitat (Ordnung);
"Darum die Frage kann der BR hier etwas tun?"
Ja. Ihr könnt Euch mal mit Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beschäftigen und dem § 75 (1^) des BetrVG beschäftigen.
Erstellt am 19.02.2014 um 17:05 Uhr von Kulum
Ach Nubbelchen, nu alber mal nicht rum. Du hast blöd verallgemeinert und polemisiert, sowas ist in 99% aller Fälle dumm und falsch. Persönlich bist auch nur du geworden. Heute morgen gegen den Türrahmen gerannt oder was stimmt mit dir nicht.
Im übrigen hab ich mich mit keinen Wort auf den Fred bezogen. Einzig deine Aussage war in ihrer Polemik haarsträubend genug darauf einzugehen und auch ausschließlich auf deine Aussage habe ich mich bezogen.
Erstellt am 19.02.2014 um 17:43 Uhr von paula
@Ordnung
nur mal so einen Tipp: wenn es was schlimmes wäre käme die Polizei nicht immer wieder für 20 Minuten sondern entweder mit einem Durchsuchungsbeschluss oder der Chef sitzt etwas länger im Büro vom Staatsanwalt bzw. Ermittlungsrichter