Termin als Zeuge bei der Polizei
Guten Abend, eine Frage und zwar wie die Überschrift schon andeutet, habe ich einen Termin bei der Polizei um 9:00 Uhr es geht um eine Sache die mit meinen Arbeitsgeber (Deutsche Post AG DHL) zutun hat, also nichts privates, die Frage die ich mir stelle da ich um 7:40 Dienst habe, bekomme ich den Tag Freigestellt?
Community-Antworten (3)
07.11.2021 um 22:58 Uhr
.... Auch wer von der Polizei geladen wird, kann ein Recht auf Entschädigung haben. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht im entsprechenden Bundesland.
Also am besten bei der Polizei direkt nachfragen. Den ganzen Tag bekommst du wohl nicht, sondern die Zeit wo dir deswegen fehlt.
Bei Gericht und Staatsanwalt ist es eindeutig geregelt..... siehe dazu "Zeugengeld": Nach § 22 JVEG erhalten Zeugen eine Entschädigung für Verdienstausfall. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge.
07.11.2021 um 23:06 Uhr
Sollte dies oben Beschriebene bei einer Zeugenaussage bei der Polizei nicht gelten (und da bin ich mir jetzt nicht sicher), dann gilt Folgendes:
08.11.2021 um 09:25 Uhr
Die Antwort steht in der Rechtsmittelbelehrung. Lediglich wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft veranlasst wurde ist man verpflichtet den Termin wahrzunehmen. Dann hat man Anspruch auf Zeugengeld. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Zeugen von der Arbeit freistellen. Vergüten muss er diese Zeit aber nicht.
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