Vorgehensweise bei Zustimmung Einstellung Mitarbeiter?
Hallo,
ich habe ein Frage zum Vorgehen-
Wenn ich vor einer BR-Sitzung über die Einstellung eines Mitarbeites informiert werde und diesem in der Sitzung mit den Kollegen zustimme, wie teile ich diese dem ArbG mit?
Reicht es wenn ich ein Schreiben ähnliche dem Musterbrief aus BR-WIKI: "Zustimmung zur Eingruppierung" an den ArbG sende?
Oder ist dies gar eine Beschluss im klassischen Sinne?
HeikoLee
Community-Antworten (5)
08.07.2008 um 16:56 Uhr
@HeikoLee Du solltest nicht nur über die Einstellung informiert werden! Es muss ein Antrag des AG auf eine Anhörung des BR vor (bzw. nach § 100 nach) Einstellung vorliegen, in der die Einstellungsrelevanten Daten und die Bewerbung/en vermerkt sind. Nach dem Beschluß vermerkst Du die Zustimmung auf dem Antrag.
08.07.2008 um 16:56 Uhr
Hallo HeikoLee,
Gegenfrage: was ist ein Beschluss im nicht-klassischen Sinne? ;->
Wenn über Einstellungen entschieden wird, sollte das bitte immer über eine ordnungsgemäße Beschlussfassung laufen.
Eine Form, wie die Mitteilung an den AG zu erfolgen hat, ist nicht vorgeschrieben. Wir schreiben unserer Geschäftsführung immer E-Mails, wenn wir über personelle Einzelmaßnahmen entschieden haben.
Gruß khel
08.07.2008 um 17:13 Uhr
Danke für die schnelle Antwort,
Wir wurden auch nicht vor die Tatsache gestellt, dass der Mitarbeiter kommt, sondern der ArbG hat schon gemäß §99 um Zustimmung gebeten. Da erst selbst erst heute morgen davon erfuhr kam er halt so knapp vor der Sitzung.Da ich aber immer einen TOP habe der es erlaubt einen neuen TOP einzupflegen, konnte ich den TOP Beschluss Einstellung XY noch aufnehmen und durch das Gremium genehmigen lassen.
Mit "klassisch" meinte ich - so mit Protokolldeutsch "TOP XY - Beschluss zu Zustimmung Einstellung Mr. John Doe" und dem entsprechenden BlaBla im Protokoll: Antrag auf Einstellung John Doe einstimmig angenommen"....
Und da ich heute die Sitzung hatte und eine Std. vorher per Mail um Zustimmung gebeten wurde, hatte ich keine Zeit diesen Beitrag zu Posten- deshalb haben wir einfach "sicherheitshalber" einen Beschluss (einstimmig) gefasst und ich hab den Beitrag eben erst jetzt eingestellt- also haben wir es ohne besseres Wissen richtig gemacht :-)
HeikoLee
08.07.2008 um 17:28 Uhr
Hmmm. Seit langen habe ich mal endlich wieder Zeit hier reinzugehen. Also wie ich es gelernt habe, habt ihr es nciht richtig gemacht. Also der AG stellt den Antrag nach 99 zur Einstellung. Soweit so gut. Das Schriftstück habt ihr wenn ich es richtig verstanden habe gestern und heute war Sitzung. Soweit so gut. Auch, dass man TOPs vor der Sitzung nachliefern kann ist richtig. Da reicht es sogar aus, wenn alle BRM vor der Sitzung damit einverstanden sind. Aber nun kommt meine Frage: Zu einem ordentlichen Beschluß gehört, dass sich jedes BRM im Vorfeld seine Gedanken darüber machen kann. Eine Einladung ist ja nciht notwendig, wenn ihr regelmäßig sitzt, aber die TOP´s müssen den BRM frühzeitig mitgeteilt werden. Dazu gehören alle Infos, die du als BRV hast. Wie sollen sie sich sonst eine eigene Meinung bilden und sich im Vorfeld informieren?
Das ist bei Euch alles nciht passiert, also in meinen Augen kein rechtsgültiger Beschluß. Richtig wäre gewesen darüber zu sprechen, aber den Beschluß erst später fassen. Eine Woche habt ihr eh Zeit. Ich frage dich, wie sollt ihr in der Kürze der Zeit eine Zustimmung geben - bitte denke daran, was es für Gründe der Zustimmungsverweigerung gibt...
Mitteilen müßt ihr dem AG nciht mal was wenn ihr nicht wollt - Äußert ihr euch nicht, gilt die Zustimmung nach der Woche als erteilt.
09.07.2008 um 10:22 Uhr
Hi Don,
vom Prinzip hast Du recht, dass die Bedenkzeit sehr kurz war. Vom Hintergrund her: Wir kennen den Kollegen der zu uns kommen will seit teilweise 20 Jahren. Klingt kompliziert, ist es auch. Wir sind im März08 nach 613BGB in einem Betriebsübergang zu einer anderen Firma gegangen(verkauft wie geschnitten Brot). Einige haben dabei widersprochen und haben dann ca. 50 Km von hier von der verkaufenden Firma (DTAG) einen Job bekommen. Nun hat der Kollege (Beamter) angefragt ob er nicht bei uns arbeiten kann. Wenn er sich dann freiwillig abordnen lässt, sieht das Beamtenrecht hier kein Problem. Da dies sehr kurzfristig war und die Telekom um jeden Mitarbeiter der morgens nicht mehr kommt(sei es anderer Job oder Tot) froh ist könnte der Kollege die nächsten Tage bei uns aufschlagen. Somit gab es auch kein Bewebungsgespräch, da es ja keine Ausschreibung gab und wir aufgrund unsere größe (besser "kleine") froh um jeden sind der kommt- deshalb diese "Eile". Tage zuvor kam aber der Standortleiter der den "Bewerber" nicht kennt und hat mich und ein paar andere angehauen ob wir diesen ehemaligen Kollegen kennen. Ich als BR hab es gleich meinen beiden BR-Mitstreitern gesteckt dass vielleicht unser "alter " Kollege die wir bis zum Verkauf sehr geschätzt haben wieder kommt- also hatten wir Bedenkzeit, nur noch nichts schriftliches. Unser neuer Standortleiter der den Kollegen nicht kannt wollte nur wissen, ob er sich wohl einen Dauerkranken, Querulanten oder guten Mann holt.
Vom Prinzip haben wir alles richtig gemacht, da wir es ja alle einige Tage vorher wussten(nur eben nicht "offiziell"). Da Dir der Hintergrund gefehlt hat, hast Du richtigerweise einen "Formfehler" aufgrund nicht vorhandener Bedenkzeit angenommen. Aber stell Dir vor ich hätte diesen Roman in meiner Frage geschrieben - da wäre der Pulizer drin gewesen :-)
Lange Rede kurzer Sinn - die DTAG verkauft nicht nur www, T-DSL und Mobilfunk sondern im großen Stile auch Menschen....brauchst Du keinen der Dir z.B. den Keller von Ratten befreit oder so (Ironie lässt grüßen). Dann wende dich Herrn René Obermann in Bonn, der verkauft Dir bestimmt gerne ein paar. Am liebsten aber in mehreren Hundertpacken :-)
HeikoLee
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