Callcenter: Software zur Aufzeichnung von Telefongesprächen - wer kennt Urteile, Einigungsstellensprüche dazu?
Liebes Forum, kennt jemand von Euch ein LAG- oder BAG-Urteil zum Thema "Kollektive Zustimmung zur Einführung einer Sprachaufzeichssoftware"? Wir haben momentan folgende Konstellation: Callcenter inbound. Bandansage für Kunden: Gespräche können aufgezeichnet werden, falls sie nicht einverstanden sind, sagen sie es Ihrem Gesprächspartner. Betriebsvereinabrung regelt Wahlmöglichkeit für Mitarbeiter: a) Teamleiter setzt sich 1 mal im Monat daneben und hört mit b) Sprachaufzeichnungssoftware (noch nicht installiert, aber bereits bestellt) Geschäftsleitung hat die Betriebsvereinbarung gekündigt, damit nur noch die Sprachaufzeichnung als einizige "Schulungs- und Coachingmaßnahme" möglich ist. Betriebsrat soll dann die Rahmenbedingungen der neuen EDV regeln. Aus Sicht des BR ist dies sowohl datenschutzrechtlich als auch im Bezug auf Persönlichkeitsrechte bedenklich. Der BR möchte zumindest die Wahlmöglichkeit erhalten. Kennt jemand von Euch diesbezüglich Urteile, Einigungsstellensprüche oder einen guten Link im Internet? Googlen war dabei bisher nur bedingt erfolgreich. Viele Grüße, CC
Community-Antworten (1)
27.03.2007 um 17:59 Uhr
Nach §87 (1) Nr. 6 BetrVG habt ihr ein Mitbestimmungsrecht zum Einsatz der Software - ohne BV darf der ArbGeb die "technische Einrichtung zur Leistunsüberwachung" nicht einsetzen. Euer Vorschlag, die alte BV weiterzunutzen, hat er abgelehnt. Dann soll er doch den Gegenvorschlag machen! Er will was von Euch, nicht andersherum! Einen Sachverständigen nach § 80 (3) BetrVG (Fachanwalt für Arbeitsrecht) solltet ihr bei der komplexen Materie sowieso zu Rate ziehen - also Antrag an den ArbGeb!
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