KAPOVAZ und Nachtdienstler im Tagdienst
Hallo Forum!
Seit 1994 arbeite ich 6 Nächte im Monat als ex. Krankenschwester in einem privaten Seniornheim, was nie ein sonderliches Problem dargestellt hat. Geplante Überstunden durch Urlaub von "Nachtwachen-Kollegen" oder Einspringen wegen Krankheit dieser Kollegen hat bisher auch funktioniert. Seit 2002 habe ich durch einen Wechsel des Trägers einen sogenannten KAPOVAZ mit mindestens 57 Stunden (das entspricht 6 Nächten á 9,5 Stunden) pro Monat. Es ist leider kein reiner Nachtwachenvertrag. Überstunden bekomme ich ausbezahlt, werde also quasi stundenmässig bezahlt. Nun verlangt der AG von mir, dass ich im Tagdienst wegen akutem Personalmangel (Personalabbau, Krankheitsfälle, Mutterschutz, Elternzeit, Urlaub, Überstundenabbau der Tagdienstler, usw.) aushelfe. Habe ich oder der BR irgendwie die Möglichkeit dies zu verhindern, zumal ich in dem betreffenden Monat 6Nächte und 3Urlaubstage mit je 9,5 Stunden sowieso schon mehr als 57 Stunden arbeite? Wie hoch kann der AG eigentlich generell meine Arbeitszeit fahren? Anzumerken ist vielleicht noch, dass wir keinen Tarifvertrag haben und unsere AV sich nicht an einen solchen anlehnen. Danke schon mal fürs Antworten
Community-Antworten (3)
27.04.2007 um 17:26 Uhr
Hallo Chrisibes- ausschlaggebend ist, was in deinem Vertrag steht. Wenn wortwörtlich drin steht, das du als NW beschäftigt bist, kann man dich nicht in den Tagdienst versetzen. Sonst ja.
LG Alf
27.04.2007 um 17:40 Uhr
Nochn Gedicht: Wer aus familiären Gründen zu bestimmten Zeiten gearbeitet hat, kann aufgrund der BGB Grundsätze von billigem Ermessen nicht in andere zeitliche Schichten eingeteilt werden. Googel mal nach den Suchworten
Arbeitszeit billigem ermessen
und Du wirst fündig
27.04.2007 um 20:21 Uhr
Leider macht man sich, wenn man darauf beharrt und zu Recht Kampflinie fährt, keine Freunde unter den Arbeitskollegen. In vielen Altenheimen/ Krankenhäusern ist mittlerweile ein sogenanntes Rotationssystem angesagt- soll heißen, das alle Mitarbeiter überall individuell eingesetzt werden, damit sie sich auskennen und nach Belieben eingesetzt werden können. Wenn man sich zu Recht wehrt, zieht man den Unmut der Kollegen auf sich, die sich so etwas nicht trauen, oder lt. Vertrag, der vielleicht etwas neuer ist, auch nicht dürfen, weil sie lt. Vertrag überall eingesetzt werden können. Durch solche Aktionen werden dann auch gefestigte Strukturen auseinander gerissen, die Mißstimmung nimmt zu- und der AG hat das erreicht, was er vielleicht wollte : MA sollen sich nicht verstehen, sondern zusammen arbeiten und durch so etwas wird dann eine sogenannte " Transparenz " errreicht : Unzufriedene MA petzen schon mal eher.... ....ist meine Meinung !
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