Erstellt am 17.02.2014 um 20:27 Uhr von Kölner
Nö, falsch.
Anwalt, § 101 BetrVG anwenden und gut wird's.
Das was ihr da macht ist wenig sinnig und falsch.
Erstellt am 17.02.2014 um 20:50 Uhr von Nubbel
toll und der kollege zahlt die zeche
Erstellt am 17.02.2014 um 22:11 Uhr von Tommyh
Wieso der Kollege ? Ist doch noch gar keiner! Nein Kölner hat Recht den Arbeitgeber sofort auffordern die personelle Massnahme rückgängig zu machen notfalls unter Androhung von Zwangsgeld. Einzige Sprache die ein solcher Arbeitgeber versteht! Ist wie bei kleinen Kindern die testen auch immer wie weit sie gehen können :-)
Erstellt am 17.02.2014 um 22:16 Uhr von nicoline
Tut mir leid, ich versteh es nicht:
* Erst jetzt, nach Vorlage der Unterlagen, haben wir der Einst. per Beschluss ***zugestimmt***
und jetzt 101?
Erstellt am 18.02.2014 um 10:28 Uhr von paula
das mit der Zustimmung ist mir jetzt auch ein Rätsel
Erstellt am 18.02.2014 um 11:11 Uhr von gironimo
Ich nehme an, Du meinst, dass Ihr nicht zugestimmt habt??
Aber das war im Grunde in so fern falsch. Der Widerspruchsgrund, den Ihr da genannt habt, bezieht sich nicht auf das Verfahren des BetrVG sondern darauf, dass die Einstellung ansich nicht mit rechtlichen Bestimmungen tragbar ist.
Als Ihr erkannt habt, dass Ihr nicht berücksichtigt worden seit, hättet Ihr beschließen können, den AG aufzufordern, es zu unterlassen Einstellungen ohne Zustimmung des BR vorzunehmen und die Maßnahme umgehend rückgängig zu machen (keine Sorge, dem Kollegen passiert da nichts). Ihr hättet dazu auch den Rechtsweg beschreiten können.
Aber nun ist es mal wie es ist. Der AG möge seinen Rechtsanwalt beauftragen und dann geht alles seinen gewohnten gang. Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen wird.
Aber vielleicht hat die ganze Aktion eine heilende Wirkung. Das eigentliche Problem ist der mögliche Schaden in der betrieblichen Öffentlichkeit. Der AG macht ja Stimmung. Drum klärt die Kollegen auf, warum Ihr so gehandelt habt.
PS: Ihr solltet Euch etwas besser schulen lassen.
Erstellt am 18.02.2014 um 21:47 Uhr von nicoline
*Ich nehme an, Du meinst, dass Ihr nicht zugestimmt habt??*
Kann ich nicht glauben. Wäre ja nicht so schlecht, wenn Frodo noch mal was zur Klarstellung sagt, würde mich wirklich interessieren.
Erstellt am 21.02.2014 um 23:38 Uhr von Frodo
Hallo Leute,
gern kann ich auch für nicoline eine Klarstellung geben.
Das wir hier in dieser Situation nicht richtig gehandelt haben, wurde uns ja deutlich mitgeteilt. Unser AG hatte nach unserer Aufforderung die Unterlagen schnellstens beschafft, uns diese zur Verfügung gestellt und eine Entschuldigung beigelegt. An diesem Tag wurde eine a.o.Sitzung einberufen und darüber beraten. Hier haben wir dann die Zustimmung mit aktuellem Datum gegeben. Wir wissen nun, dass es so auch nicht richtig war. Unser Gedanke galt dennoch dem Kollegen, denn wenn unser AG seine Maßnahme hätte rückgängig machen müssen, hätte es ja auch Auswirkungen für den neuen Kollegen gehabt und wir sind so schon dünn besetzt und freuen uns für jede Einstellung, der wir zustimmen können. Wir sind euch für diese Unterstützung sehr Dankbar, denn ich habe das von euch mit allen besprochen, nur ist es so gelaufen wie es nun mal ist. Auch den Hinweis uns besser schulen zu lassen haben wir festgehalten.
Vielen Dank an alle, bis später.
Frodo