Hallo miteinander,
vielen Dank für eure rege Beteiligung. Ist nicht ganz einfach, allen zu folgen aber hier einmal unsere Beweggründe: mehrfach ist es schon vorgekommen, das der AG uns nicht rechtzeitig oder erst 14 Tage später einen Antrag nach §99 BetrVG zugestellt hat. Mehrfach haben wir darauf hingewiesen selbst mit Auszügen aus dem §99.... dann ging es mal und wir wurden rechtzeitig und umfassend informiert. Dieses mal bekamen wir einen Antrag zur Einstellung eine Woche nach dem Einstellungsdatum und wollte rückwirkend eine Zustimmung, außer dem Antrag, wo Name, Tätigkeit und Eingruppierung stand, gab es nichts. Nicht einmal auf Nachfragen konnten Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden. Da wir von der Personalabteilung keinerlei Informationen erhielten, haben wir dieses zum Anlass genommen und den AG aufgefordert uns nach §99 ....entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen. Erst jetzt, nach Vorlage der Unterlagen, haben wir der Einst. per Beschluss zugestimmt. Nun fing der Ärger erst richtig an, denn er hatte ja bereits schon den Kollegen eingestellt. Den Rest habe ich euch ja schon dargestellt.
Unser Ansatz war §99 Abs.1/Satz1 und Abs.2/1.Absatz(gegen ein Gesetz verstößt) nämlich vorher und allumfassend zu informieren und Auskunft zu geben, so sieht das Gesetz es vor.
Ups, haben wir hier nicht recht gehandelt? Zumindest waren wir drei uns alle einig so vorgehen zu können.
Gruß Frodo