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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnungen entgegen der Betriebsvereinbarung

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pumicat
Jan 2018 bearbeitet

Welche Schritte stehen einem Betriebsrat zur Verfügung, wenn ein Mitarbeiter 6 Abmahnungen erhalten hat, die allesamt ein Verhalten rügen, das laut Betriebsvereinbarung zulässig ist? Vor den Abmahnungen wurde der Mitarbeiter bereits zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages genögt, den der Mitarbeiter nicht akzeptierte. Ein Gespräch zwischen BR und Geschäftsleitung hierzu fand statt. BR will weitere Schritte der Geschäftsleitung abwarten - es sind aber schon über 3 Wochen vergangen, ohne dass etwas seitens der Personalabteilung erwidert wurde. Der Mitarbeiter möchte die unzulässigen Abmahnungen aus der Akte entfernt haben.

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Community-Antworten (4)

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Kölner

17.02.2014 um 14:42 Uhr

Dann müsste er klagen, was aber wenig Sinn macht!

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polybär

17.02.2014 um 16:09 Uhr

@pumicat, wenn die Abmahungen entgegen der BV sind und ihr beim Thema Abmahungen in der Firma mitsprechen könnt (so wie unser BR) .Dann könnt ihr als BR durch aus vom AG verlangen die Abmanungen zu tilgen da sie entgegen der BV sind. Solltet ihr aber nur die Standard Rechte beim Thema Abmanung haben dann dürft ihr den Kölner weg beschreiten bzw der AN selber. Das der Ag sich nicht Bewegt zeigt ja genau wie das Angebot des Aufhebungsvertrages das der AG sich selber nicht sicher ist ob er den AN einfach so entsorgen kann.

Bitte entscheidet und Redet mit dem AN was für ihn das Beste ist ! > Recht haben ist nicht immer das was einem hilft !

G
gironimo

17.02.2014 um 16:47 Uhr

Ich bin da auch der Meinung von Kölner. Wozu klagen? Man hat dann das berühmte Risiko: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Und mal ganz abgesehen davon, dass bei 6 Abmahnungen zum gleichen Sachverhalt die Ernsthaftigkeit des Arbeitgebers doch stark in Zweifel zu ziehen ist .....

Aber darum geht es dem AG wahrscheinlich auch gar nicht. Er will jemanden los werden und versucht es mit Zermürbungstaktik.

Wenn der Kollege starke Nerven hat und ihr ihm beistehen wollt, kann er es ja mal mit einer offiziellen Beschwerde beim BR versuchen. Dann allerdings nicht auf ungerechtfertigte Abmahnungen, sondern er sollte die Grundsätze zur Behandlung von Betriebsangehörige reklamieren. (§ 75 Abs. 1 BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden (...))

K
Köfte

17.02.2014 um 18:22 Uhr

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber sollte nicht der BR beim AG auf Einhaltung der angesprochenen Betriebsvereinbarung drängen? Mit Fristsetzung und Androhung ggf. die Einigungsstelle anzurufen.

Selbst wenn ich weiss, dass meine Drohung auf tönernen Füßen steht, allein die Androhung bewirkt oft Wunder. Weil: es entstehen Kosten. Außerdem scheuen die meisten AGs gerichtliche Klärungen, wie der Teufel das Weihwasser...

Und wie die Vorredner schon bemerkten: 6 Abmahnungen zum gleichen Sachverhalt, da ist was faul.

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