Erstellt am 17.02.2014 um 10:49 Uhr von gironimo
BR-Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Es findet keine Bezahlung statt. Für das Amt wird man von der Arbeit freigestellt und bekommt ggf. Freizeitausgleich - aber eben nur, wenn gearbeitet wird.
Das Krankengeld bekommt sie ja so oder so.
Was anderes wären sonstige Kosten, die zusätzlich entstehen.
Erstellt am 17.02.2014 um 12:50 Uhr von Kölner
Diese Frage halte ich für fatal. Zumal, wenn sie dem AG gestellt würde, dieser ne ganze Menge vermuten könnte. Doppelt kassieren ist nicht fein!
Also bitte gironimos Antwort beherzigen!
Erstellt am 17.02.2014 um 13:21 Uhr von Rapper
Mal ehrlich, wer Langzeitkrank ist (somit seine Arbeitsverpflichtungen nicht nachkommen kann) wird hoffendlich nicht so einfältig sein und an Sitzungen des BR teilnehmen (sollte Sie in den BR gewählt werden).
MfG
Erstellt am 17.02.2014 um 18:50 Uhr von Tommyh
@Rapper natürlich können langzeiterkrankte Betriebsratsarbeit machen kommt ja immer auf die Erkrankung und der Arbeit drauf an.