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Langzeitkranke Kandidatin

A
AxelD
Nov 2016 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin kandidert für den Betriebsrat. Sie ist Langzeitkrank, d.h. aus der Lohnfortzahlung noch unter 72 Wochen. Wie verhält es sich bei einer Wahl mit der Bezahlung der Stunden bei Sitzungen

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

17.02.2014 um 11:49 Uhr

BR-Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Es findet keine Bezahlung statt. Für das Amt wird man von der Arbeit freigestellt und bekommt ggf. Freizeitausgleich - aber eben nur, wenn gearbeitet wird.

Das Krankengeld bekommt sie ja so oder so.

Was anderes wären sonstige Kosten, die zusätzlich entstehen.

K
Kölner

17.02.2014 um 13:50 Uhr

Diese Frage halte ich für fatal. Zumal, wenn sie dem AG gestellt würde, dieser ne ganze Menge vermuten könnte. Doppelt kassieren ist nicht fein! Also bitte gironimos Antwort beherzigen!

R
Rapper

17.02.2014 um 14:21 Uhr

Mal ehrlich, wer Langzeitkrank ist (somit seine Arbeitsverpflichtungen nicht nachkommen kann) wird hoffendlich nicht so einfältig sein und an Sitzungen des BR teilnehmen (sollte Sie in den BR gewählt werden).

MfG

T
tommyh

17.02.2014 um 19:50 Uhr

@Rapper natürlich können langzeiterkrankte Betriebsratsarbeit machen kommt ja immer auf die Erkrankung und der Arbeit drauf an.

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