Erstellt am 22.03.2006 um 15:43 Uhr von Leo
Hi,
List 1 Liste 2 List 3
91:1= 37:1= 23:1=
91:2= 37:2= 23:2=
91:3= 37:3= 23:3= usw
91:4 = 37:4=
nur noch ausrechen...
gruss,
leo
Erstellt am 22.03.2006 um 15:57 Uhr von DocPille
Nicht einfach,aber ich ,meine hier kommt die Frau von Liste 2 rein.Der mann mit der niedrigsten Zahl,hier Nr.2 von Liste 2 fällt raus,und die Frau von Liste 2 rückt auf.
Erstellt am 22.03.2006 um 16:05 Uhr von Fayence
DocPille,
richtig gerechnet und geantwortet!
Gruß
Fayence
Erstellt am 22.03.2006 um 16:10 Uhr von Leo
Hi,
nein das stimmt nicht!
Die Frau von Liste 3 kommt rein.
gruss,
leo
Erstellt am 22.03.2006 um 16:12 Uhr von E.Pü
Wenn sich die "Experten" schon bei so einfachen Fragen streiten...
Erstellt am 22.03.2006 um 16:26 Uhr von Fayence
Na, dann begründe mal Leo!
Bin gespannt!
@E.Pü
Die "Experten" sind sich hier einig und streiten nicht :-)
Erstellt am 22.03.2006 um 16:44 Uhr von Leo
Hi Fayence,
dann schau mal genau zu:
Liste 1
91:1=91 (Sitz Nr.1)
91:2=45,5 (Sitz Nr.2)
91:3= 30,3 (Sitz Nr.4)
91:4=22,75 (Sitz Nr.7)
Liste 2
37:1=37 (Sitz Nr.3)
List 3
23:1=23 (Sitz Nr. 5)
23:2=11,5 (Sitz Nr.6)- die Frau rückt rein!
gruss,
leo
Erstellt am 22.03.2006 um 16:46 Uhr von Pit51
Hätte auch gedacht, die Frau von Liste 3 statt des Mannes von Liste 3.
Begründung: Position 2 auf Liste 3: 23:2=11,5
Position 4 auf Liste 2: 37:4=9,25.
Die Frau mit der besseren d'Hontschen Höchstzahl müsste berücksichtigt werden.
PS: Bin aber kein Experte!
Gruß
Pit51
Erstellt am 22.03.2006 um 16:48 Uhr von Pit51
Sorry, Leo, da war ich mit Tippen zu langsam!
Erstellt am 22.03.2006 um 17:03 Uhr von Fayence
Leo,
Du hast einen "Rechenfehler". Das 7. und letzte Mandat entfällt nämlich auf die Höchstzahl 18,5 (2. Platz Liste 2 männlich).
Gruß Fayence
P.S. Weiter siehe §15 Abs. 5 Satz 1 Wahlordnung.
Erstellt am 22.03.2006 um 17:08 Uhr von Kölner
Die Liste 2 ist's. Schade, Leo - hast aber tapfer gekämpft!
@Fayence
Du bist halt die Frau mit dem besseren Hund.
Erstellt am 22.03.2006 um 17:21 Uhr von Pit51
Hallo Fayence,
jetzt habe ich es kapiert mit der Regelung in Satz 1 Abs.5 § 15 , auch wenn das eigentlich völlig inkonsequent geregelt ist - meine Berechnung wäre logischer!
Pit51
Erstellt am 22.03.2006 um 17:27 Uhr von Leo
Hi Fayence,
sorry, du hast recht!
gruss,
leo
Erstellt am 22.03.2006 um 18:09 Uhr von Fayence
Leo, ich verzeihe Dir gerne ! ;-))
@ pit51
Laut Wählerwillen=Stimmverteilung sollen von Liste 1 vier BR´s, von Liste 2 zwei und von Liste 3 nur ein BR gestellt werden.
Nach Deiner "logischen Berechnung" hätte die Liste 2 ein Mandat an die Liste 3 abgeben müssen, obwohl Liste 2 das Minderheitengeschlecht selber stellen kann. Logischer? Inkonsequent?
Die o.g. Regelung spiegelt doch eher das Wahlergebnis wieder, oder etwa nicht?
Gruß
Fayence
Erstellt am 22.03.2006 um 18:49 Uhr von Pit51
Fayence,
so ist meine Logik wohl falsch rübergekommen.
Liste 2 soll doch kein Mandat an Liste 3 abtreten! Durch die Minderheitenregelung darf sich sowieso keineswegs was an der Verteilung der Mandate auf die Listen ändern!
Nach meinem Statement in #19567 wird der Mann aus Liste 3 durch die Frau aus Liste 3 ersetzt (und nicht der 2.Mann aus Liste 2 durch die oberste Frau aus Liste2), weil diese eine bessere Höchstzahl erreicht (auf ihrem Platz 2 der 3. Liste) als die andere Frau (auf ihrem Platz 4 der 2. Liste).
Genau dadurch wäre das d'Hondtsche Verfahren konsequent benutzt und das Wahlergebnis besser widergespiegelt!
Erstellt am 22.03.2006 um 18:53 Uhr von Kölner
Na, Pit51, das mit dem "Nicht-Abtreten" ist dann in seiner Absolutheit auch wieder falsch!
Erstellt am 22.03.2006 um 19:03 Uhr von Fayence
Auf diese "Logik" bin ich jetzt in der Tat nicht gekommen, aber ist jetzt von mir verstanden.
Zum Schluss muss ich Dir aber Wasser in den Wein schenken.
"Durch die Minderheitenregelung darf sich sowieso keineswegs was an der Verteilung der Mandate auf die Listen ändern!"
Dem ist nicht so, den §15 zu Ende lesen ;-) Sollten wir an dieser Stelle aber nicht weiter vertiefen, wollte nur die "Falschaussage" nicht einfach so stehen lassen!
Gruß
Fayence
P.S. Nicht wundern, war abgelenkt und Kölner hat mich in der Zwischenzeit mit seiner Antwort überholt!
Erstellt am 22.03.2006 um 20:24 Uhr von Pit51
Oh je, wer (fertig) lesen kann, ist klar im Vorteil.
PS: Ich empfinde aber den Satz 2 in Abs. 5 zutiefst undemokratisch, da ja Listen wohl regelmäßig anders zu sehen sind als es bei als Person gewählten Bewerbern ist (wo ich auch schon Probleme mit dieser Minderheitenschutzregelung habe) und so ja eine völlig "nach unten gewählte Liste" bei uns (7 Sitze, drei für Minderheit Männer gesichert) sogar knapp die Hälfte der Sitze erringen könnte, wenn auf den "hochgewählten" Listen nur "nicht zu schützende Personen" (bei uns Frauen) aufgestellt sind.
Erstellt am 22.03.2006 um 21:44 Uhr von nemo
Hallo,
vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
Werde mich morgen noch einmal bei Euch melden, ob die Kollegin von Liste 2 die Wahl angenommen hat.
Gruß nemo