Quotenregelung - wie muss die bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden?
Quotenregelung
Bei uns waren heute BR-Wahlen. Folgendes Problem: Unser BR besteht aus 7 Mitgliedern. Laut Quotenregelung muß 1 Frau im BR sein.
Liste 1 = 91 Stimmen (keine weibl. Kandidatin) Liste 2 = 37 Stimmen (an 4.Stelle eine weibl. Kandidatin) Liste 3 = 23 Stimmen (an 2.Stelle eine weibl. Kandidatin) Welche der beiden Frauen hat einen Anspruch auf den BR_Sitz und welcher Kandidat würde dann entfallen?
Community-Antworten (19)
22.03.2006 um 16:43 Uhr
Hi,
List 1 Liste 2 List 3
91:1= 37:1= 23:1= 91:2= 37:2= 23:2= 91:3= 37:3= 23:3= usw 91:4 = 37:4=
nur noch ausrechen...
gruss, leo
22.03.2006 um 16:57 Uhr
Nicht einfach,aber ich ,meine hier kommt die Frau von Liste 2 rein.Der mann mit der niedrigsten Zahl,hier Nr.2 von Liste 2 fällt raus,und die Frau von Liste 2 rückt auf.
22.03.2006 um 17:05 Uhr
DocPille, richtig gerechnet und geantwortet!
Gruß Fayence
22.03.2006 um 17:10 Uhr
Hi, nein das stimmt nicht! Die Frau von Liste 3 kommt rein.
gruss, leo
22.03.2006 um 17:12 Uhr
Wenn sich die "Experten" schon bei so einfachen Fragen streiten...
22.03.2006 um 17:26 Uhr
Na, dann begründe mal Leo! Bin gespannt!
@E.Pü Die "Experten" sind sich hier einig und streiten nicht :-)
22.03.2006 um 17:44 Uhr
Hi Fayence, dann schau mal genau zu:
Liste 1 91:1=91 (Sitz Nr.1) 91:2=45,5 (Sitz Nr.2) 91:3= 30,3 (Sitz Nr.4) 91:4=22,75 (Sitz Nr.7)
Liste 2 37:1=37 (Sitz Nr.3)
List 3 23:1=23 (Sitz Nr. 5) 23:2=11,5 (Sitz Nr.6)- die Frau rückt rein!
gruss, leo
22.03.2006 um 17:46 Uhr
Hätte auch gedacht, die Frau von Liste 3 statt des Mannes von Liste 3.
Begründung: Position 2 auf Liste 3: 23:2=11,5 Position 4 auf Liste 2: 37:4=9,25.
Die Frau mit der besseren d'Hontschen Höchstzahl müsste berücksichtigt werden.
PS: Bin aber kein Experte!
Gruß Pit51
22.03.2006 um 17:48 Uhr
Sorry, Leo, da war ich mit Tippen zu langsam!
22.03.2006 um 18:03 Uhr
Leo, Du hast einen "Rechenfehler". Das 7. und letzte Mandat entfällt nämlich auf die Höchstzahl 18,5 (2. Platz Liste 2 männlich).
Gruß Fayence
P.S. Weiter siehe §15 Abs. 5 Satz 1 Wahlordnung.
22.03.2006 um 18:08 Uhr
Die Liste 2 ist's. Schade, Leo - hast aber tapfer gekämpft!
@Fayence Du bist halt die Frau mit dem besseren Hund.
22.03.2006 um 18:21 Uhr
Hallo Fayence,
jetzt habe ich es kapiert mit der Regelung in Satz 1 Abs.5 § 15 , auch wenn das eigentlich völlig inkonsequent geregelt ist - meine Berechnung wäre logischer!
Pit51
22.03.2006 um 18:27 Uhr
Hi Fayence, sorry, du hast recht!
gruss, leo
22.03.2006 um 19:09 Uhr
Leo, ich verzeihe Dir gerne ! ;-))
@ pit51 Laut Wählerwillen=Stimmverteilung sollen von Liste 1 vier BR´s, von Liste 2 zwei und von Liste 3 nur ein BR gestellt werden.
Nach Deiner "logischen Berechnung" hätte die Liste 2 ein Mandat an die Liste 3 abgeben müssen, obwohl Liste 2 das Minderheitengeschlecht selber stellen kann. Logischer? Inkonsequent? Die o.g. Regelung spiegelt doch eher das Wahlergebnis wieder, oder etwa nicht?
Gruß Fayence
22.03.2006 um 19:49 Uhr
Fayence,
so ist meine Logik wohl falsch rübergekommen.
Liste 2 soll doch kein Mandat an Liste 3 abtreten! Durch die Minderheitenregelung darf sich sowieso keineswegs was an der Verteilung der Mandate auf die Listen ändern!
Nach meinem Statement in #19567 wird der Mann aus Liste 3 durch die Frau aus Liste 3 ersetzt (und nicht der 2.Mann aus Liste 2 durch die oberste Frau aus Liste2), weil diese eine bessere Höchstzahl erreicht (auf ihrem Platz 2 der 3. Liste) als die andere Frau (auf ihrem Platz 4 der 2. Liste). Genau dadurch wäre das d'Hondtsche Verfahren konsequent benutzt und das Wahlergebnis besser widergespiegelt!
22.03.2006 um 19:53 Uhr
Na, Pit51, das mit dem "Nicht-Abtreten" ist dann in seiner Absolutheit auch wieder falsch!
22.03.2006 um 20:03 Uhr
Auf diese "Logik" bin ich jetzt in der Tat nicht gekommen, aber ist jetzt von mir verstanden.
Zum Schluss muss ich Dir aber Wasser in den Wein schenken.
"Durch die Minderheitenregelung darf sich sowieso keineswegs was an der Verteilung der Mandate auf die Listen ändern!"
Dem ist nicht so, den §15 zu Ende lesen ;-) Sollten wir an dieser Stelle aber nicht weiter vertiefen, wollte nur die "Falschaussage" nicht einfach so stehen lassen!
Gruß Fayence
P.S. Nicht wundern, war abgelenkt und Kölner hat mich in der Zwischenzeit mit seiner Antwort überholt!
22.03.2006 um 21:24 Uhr
Oh je, wer (fertig) lesen kann, ist klar im Vorteil.
PS: Ich empfinde aber den Satz 2 in Abs. 5 zutiefst undemokratisch, da ja Listen wohl regelmäßig anders zu sehen sind als es bei als Person gewählten Bewerbern ist (wo ich auch schon Probleme mit dieser Minderheitenschutzregelung habe) und so ja eine völlig "nach unten gewählte Liste" bei uns (7 Sitze, drei für Minderheit Männer gesichert) sogar knapp die Hälfte der Sitze erringen könnte, wenn auf den "hochgewählten" Listen nur "nicht zu schützende Personen" (bei uns Frauen) aufgestellt sind.
22.03.2006 um 22:44 Uhr
Hallo, vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Werde mich morgen noch einmal bei Euch melden, ob die Kollegin von Liste 2 die Wahl angenommen hat. Gruß nemo
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