Erstellt am 17.02.2014 um 10:07 Uhr von Rapper
Nein, dürft ihr nicht.
Der Zugang zu den Protokollen der letzten Jahre muss dem neuen BR möglich sein.
Und sollte der oder die dem AG etwas aus der vorherigen Zeit mitteilen, dann kommt das schnell ans Tageslicht und hätte zur Folge, dass ein Ausschlussverfahren aus dem BR möglich ist. Darauf sollte man am Anfang der neuen Sitzungsperiode alle BRM drauf hinweisen.
Mehr könnt ihr erst einmal ncht machen.
MfG
Erstellt am 17.02.2014 um 10:19 Uhr von Kölner
Steht man etwa nicht zu den sitzungsniederschriften der vergangenen Jahre? Ich würde als neuer br nicht eine Sekunde zögern, wenn Unterlagen vernichtet worden wären, über eine Anklage in Bezug auf urkundenunterdrückung nachzudenken.
Erstellt am 17.02.2014 um 11:48 Uhr von paula
@Rapper
und ganz so schnell geht es mit dem Verfahren nach § 23 BetrVG nicht. Erstens dauert das einige Zeit und es kommt ganz stark darauf an was weitergegeben wird.
Erstellt am 17.02.2014 um 11:56 Uhr von Rapper
paula,
ich habe ja auch geschrieben "ein Ausschlussverfahren aus dem BR möglich ist".
Dass das Zeit in Anspruch nimmt und es bestimmte Voraussetzungen geben muss, dass ist mir schon klar. Aber die Möglichkeit besteht für sowas.
MfG