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doppelter BR- Beschluß zum gleichen Antrag?

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laffo2
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen/innen, isch hob doa ma ne Frage: Die GF beantragt regelmäßig wöchentlich, 2Wochen im voraus,Leiharbeitnehmer beim BR.Wir entscheiden dann in unserer regelmäßigen wöchentlichen Sitzung darüber.Nun wurde,mal wieder abgelehnt( nach §99 Abs.2 Ziffer 3,4 BetrVG), was die GF veranlasste einen "neuen",inhaltlich gleichlautenden, Antrag nach § 100 BetrVG zu stellen. Der Antrag wurde übrigens auch abgelehnt, nur hat die GF jetzt die Möglichkeit nach § 100 Abs.3 BetrVG die Sache doch zu seinen Gunsten durchzusetzen & hat es auch getan mittels Verbandsanwälten & ArbG.Meine Frage nun: ist dies, rein rechtlich gesehen, ein neuer Antrag? Kann der BR den Antrag nicht einfach zurückweisen?,denn der Beschluß ist ja eigentlich frühestens nach 1er Woche neu beantragbar. Ausnahme natürlich beiderseitiges Einverständnis oder bisherig nicht öffentlich gemachter BR-Beschluß. Ich wäre über ein paar hilfreiche Aussagen sehr dankbar.

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Community-Antworten (6)

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carrie

10.08.2008 um 00:56 Uhr

@laffo2 Habe ich das richtig verstanden, dass sich der AG eure Zustimmung vom Arbeitsgericht hat ersetzen lassen?

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laffo2

10.08.2008 um 01:36 Uhr

@carrie yooh! Verhandlung ist am 3.9.08, nur ist zu diesem Zeitpunkt die Maßnahme längst abgeschlossen.

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paula

10.08.2008 um 02:51 Uhr

ich kenne einige Betriebe in denen sich Betriebsräte gegen die Einstellung von Leiharbeitern wehren wollte. Beliebt bei AG ist da die vorläufige personelle Maßnahme. Bis das Gericht entscheidet sind die Leiharbeiter wieder weg und das Gericht wird in der Regel nicht mehr entscheiden, da sich die Sache erledigt hat. Das kann der AG ewig spielen. Der BR sieht da immer dumm aus.

Das Verfahren nach § 99 BetrVG ist von dem nach § 100 BetrVG zu unterscheiden. Der BR muss jeweils für beide Angelegenheiten entscheiden wie er sich verhalten will. Die Ablehnungsgründe nach § 99 BetrVG sind ja auch andere wie die für den Antrag nach § 100 BetrVG. Da geht es ja insbesondere um die Eilbedürftigkeit.

Selbst wenn der AG nun einmal für die Leiharbeiter A, B und C ein Verfahren nach § 100 BetrVG betreiben sollte und diese Leiharbeiter nun während des Verfahrens wieder ausscheiden sollte und der AG nun 2 Wochen später wieder mit A, B und C um die Ecke kommt und diese einstellen will muss der BR entscheiden wenn nicht die Zustimmungsfiktion des $ 99 Abs. 3 S.2 BetrVG greifen soll

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laffo2

10.08.2008 um 12:33 Uhr

@paula soweit sogut oder auch nicht. Meine eigentliche Frage bezieht sich eher auf die Tatsache ob der AG einen abgelehnten Antrag mit dem selben Wortlaut innerhalb einer Woche neu stellen kann? Der Unterschied war/ist lediglich nach § 100.

Mal ne andere Frage.Wieso kann ich hier nicht auf einzelne Beiträge antworten?Jedesmal steht da Nickname falsch,Passwort falsch!

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Spartacus

10.08.2008 um 14:13 Uhr

Moin laffo2, natürlich kann der AG mit dem selben Wortlaut neu beantragen - auch nach § 100 BetrVG. Ich halte es allerdings für unklug, wenn er die dringende Erforderlichkeit nicht begründet. Schlußendlich entscheidet das Gericht.

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paula

10.08.2008 um 17:01 Uhr

was meinst du denn was der AG da beantragen muss... außerdem ist es eigentlich nach dem Gesetz ja nur eine Unterrichtung. Die Dringlichkeit muss er erst dem Richter darlegen

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