Liebe Kollegen/innen, isch hob doa ma ne Frage:
Die GF beantragt regelmäßig wöchentlich, 2Wochen im voraus,Leiharbeitnehmer beim BR.Wir entscheiden dann in unserer regelmäßigen wöchentlichen Sitzung darüber.Nun wurde,mal wieder abgelehnt( nach §99 Abs.2 Ziffer 3,4 BetrVG), was die GF veranlasste einen "neuen",inhaltlich gleichlautenden, Antrag nach § 100 BetrVG zu stellen. Der Antrag wurde übrigens auch abgelehnt, nur hat die GF jetzt die Möglichkeit nach § 100 Abs.3 BetrVG die Sache doch zu seinen Gunsten durchzusetzen & hat es auch getan mittels Verbandsanwälten & ArbG.Meine Frage nun: ist dies, rein rechtlich gesehen, ein neuer Antrag? Kann der BR den Antrag nicht einfach zurückweisen?,denn der Beschluß ist ja eigentlich frühestens nach 1er Woche neu beantragbar. Ausnahme natürlich beiderseitiges Einverständnis oder bisherig nicht öffentlich gemachter BR-Beschluß.
Ich wäre über ein paar hilfreiche Aussagen sehr dankbar.