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Schichtwechsel

D
Dimchen
Jan 2018 bearbeitet

Mehrere Mitarbeiter eines Unternehmes (3-Schicht-System) sollen aus subjektiven mängeln (Sauberkeit am Arbeitsplatz, mangelhafte Schichtübergabe) die Schicht innerhalb der Abteilung wechseln. Darf der Arbeitgeber das einfach so Veranlassen, oder muss ein zeitlicher Rahmen eingehalten werden u. sind dabei soziale Belange zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Fahrgemeinschaften oder der ebenfalls berufstätige Partner?

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Community-Antworten (12)

K
Kölner

16.02.2014 um 14:50 Uhr

Billiges Ermessen des AG im Rahmen seines Direktionsrechtes. Gibt es einen BR?

S
Snooker

16.02.2014 um 14:58 Uhr

Ich würde als BR in jedem Fall den AG Fragen was denn eine andere Schicht mit der Sauberkeit zu tun hat. Evtl. auch mal auf die Vorgesetzten hin weisen die wohl die Truppe nicht im Griff hat.

D
Dimchen

16.02.2014 um 15:13 Uhr

Nei, z.Z. gibt es keinen Betriebsrat, dieser wird dieses Jahr zum das sten Mal gewählt. Dem Abteilungsleiter gefällt die Arbeitsmoral auf allen drei Schichten nicht, und möchte deshalb die Schichten neu zusammen "würfeln". Ist das so einfach möglich, praktisch von heute auf morgen, ohne die soziale Belange berücksichtigt werden.

O
Oblatixx

16.02.2014 um 16:03 Uhr

Was haben soziale Belange mit der Zusammensetzung einer Schicht zu tun?

S
Snooker

16.02.2014 um 16:40 Uhr

Oblatixx

z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

T
tommyh

16.02.2014 um 17:10 Uhr

Auf Frage zurück ....im Moment Direktionsrecht Arbeitgeber wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

A
ActionHero

16.02.2014 um 21:15 Uhr

Direktionsrecht ja, aber nicht einfach nach Schnauze, sondern nur nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung vertraglicher, betrieblicher und sozialer Umstände. Und auch nur dann, wenn hier keine andere (weichere) betriebliche Regelung möglich ist.

Eine rein subjektive Ansicht dürfte hier aber bestimmt kein recht auf das Anwenden eines uneingeschränkten Direktionsrechts begründen.

Auch ist hier zwischen einem Arbeitsverhalten und einem Ordnungsverhalten zu unterscheiden. Das sind zwei durchaus unterschiedlich zu behandelnde Felder.

Besteht bei einem Ordnungsverhalten im Grunde ein nur durch einen BR eingeschränktes Direktionsrecht, so können sich beim Arbeitsverhalten, neben den bereits genannten, noch weitere tarifliche und gesetzliche Einschränkungen ergeben.

K
Kölner

16.02.2014 um 21:23 Uhr

Oh man. Riedo schreibt das gleiche wie alle anderen auch. Er wiederholt es nur mit einem inflationären Wortsalat.

Was soll das? Wichtigster Mensch im Weltall bist du ja schon, musst du jetzt auch noch Messias auf Erden spielen? Standesdünkel vom allerfeinsten. Selbstherrlichkeit in Perfektion. ...jetzt auch noch Echolalie mit schizotypischer Maskierung? Bitte nicht!

T
tommyh

16.02.2014 um 21:54 Uhr

@actionHero lesen bildet hier gibt es noch keinen Betriebsrat!

A
ActionHero

17.02.2014 um 00:19 Uhr

Wenn du dann auch noch mit Punkt und Komma schreiben würdest, wäre das schon ein Erfolg.

Auf eine korrekte Rechtschreibung kann man ja verzichten. Das ewige Suchen nach dem Satzende nervt allerdings.

D
Dimchen

17.02.2014 um 04:15 Uhr

ActionHero, danke für die ausführliche u. hilfreiche Antwort. Mach weiter so ;-)

H
Humorli

17.02.2014 um 23:13 Uhr

jau, und die trompeten hier, sollten besser in den rhein springen und dort auf die tröte hauen. das dann erzeugte blubbern ist sogar noch sinnvoller als das hier verbreitete.

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