Wahlvorstand und Zweigniederlassung
Hallo zusammen, eine Frage zur Betriebsratswahl.
Wir sind der Hauptstandort in Deutschland und haben 2 weitere Zweigniederlassungen hier. Die eine hat einen eigenen BR die andere wird im Moment von uns betreut. Leider haben die 4 letzten Jahre gezeigt, dass es für den BR nicht leicht ist diese Zweigniederlassung zu vertreten (500km Distanz) Darf der neue Wahlvorstand die Zweigniederlassung bitten einen eigenen BR zu gründen?
Sprich wir würden den neuen BR nur für unseren Hauptstandort wählen lassen.
Danke und Gruß
Community-Antworten (2)
15.02.2014 um 10:59 Uhr
Der 2. Standort wählt nur dann bei euch mit wenn sich die Mitarbeiter mit Mehrheit dafür abgestimmt haben, automatisch gilt das schon gar nicht. Ich gehe mal davon aus, dass die Zweigniederlassung selbst betriebsratsfähig ist. Das hätte aber eigentlich der BR von sich aus schon veranlassen müssen. Ihr habt doch sicherlich auch einen GBR, dann soll der dafür sorgen, es ist letztendlich seine Aufgabe.
15.02.2014 um 18:29 Uhr
Vor vier Jahren haben die MA in der 2. Niederlassung abgestimmt und sich dafür entschieden von uns aus vertreten zu werden. Sie gehörten früher einenm anderen Arbeitgeber an und wurden über Jahrzehnte von denen vertreten. Allerdings war der auch in der Nähe. GBR haben wir noch nicht. Betriebsrat fähig wäre die Niederlassung.
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