Zweigniederlassung mitvertreten
Guten Morgen zusammen.
Vor wenigen Monaten hat der AG in Berlin (ca. 500 km von uns entfernt) ein neues SC eröffnet. Die KollegInnen haben derzeit "Angst" einen eigenen BR zu gründen, da sie alle noch befristete Verträge besitzen. Deshalb ist der Wunsch geäußert worden, dass wir (Betriebsrat der Hauptniederlassung) die KollegInnen mitvertreten. Soweit wir informiert sind, können wir das nicht während einer laufenden Legislaturperiode machen, jedoch wollen wir hier mit dem Ag verhandeln. Bevor wir das machen, wollen wir ein Mandat einholen.
Frage: Müssen wir hier vorher den AG informieren? Grundsätzlich pflegen wir immer eine offene Kommunikation, allerdings gibt es hier diverse "Schwierigkeiten" aufgrund eines unangenehmen Abteilungsleiters. Deshalb stellt sich uns die Frage, ob wir rechtlich dazu verpflichtet sind, den AG vorher zu infoemieren?
Vielen Dank und viele Grüße,
Ahmet
Community-Antworten (7)
02.07.2015 um 12:51 Uhr
Meiner Meinung nach wäre der sicherste Weg, wenn Ihr den gemeinsamen Rücktritt und Neuwahlen beschließt. Dann könnt Ihr die Abstimmung des § 4 BetrVG zuvor durchführen. Das kann dann auch kein unangenehmer Zeitgenosse aufhalten.
Besser wäre, eine tarifliche Regelung hinzubekommen.
Alles andere erscheint mir sehr zweifelhaft.
02.07.2015 um 13:08 Uhr
Wie wollt ihr denn KollegInnen in 500 km Entfernung richtig betreuen?? Telefonisch, per Fax, oder einen Sprechtag pro Woche, und das BRM muss noch übernachten, und, und, und..... Das funktioniert doch nicht wirklich richtig. Redet mit eurem AG darüber, aber denkt daran, Versprechungen lösen Berechtigterweise auch Begehrlichkeiten aus. Eine Firma mit nur befristeten MA habe ich noch nie gesehen, es sei denn sie ist ganz frisch aus dem Boden gestampft, und selbst da gibt´s das nicht wirklich. Das ist doch Feigheit vor dem Feind...
02.07.2015 um 13:29 Uhr
@Widder: Grundsätzlich gebe ich dir recht, allerdings haben wir häufiger einen Kollegen vor Ort und würden zur Not auch 1-2 Mal pro Monat runter. Derzeit halten wir es für besser, dass wir sie vertreten, damit man vor Ort nicht schalten und walten kann, wie es einem gerade in den Sinn kommt ...
02.07.2015 um 13:38 Uhr
Wenn euer AG da mitspielt, dann macht das so. Wenn ihr den richtigen vor Ort schickt, sehen alle, das man etwas bewegen kann, wenn man nur will. Ich würde aber alle wissen lassen, das dies nur vorübergehend sein kann, und sie in absehbarer Zeit sich selbst vertreten müssen.
Viel Glück bei eurer Missionarsarbeit.
02.07.2015 um 13:43 Uhr
Ihr könnt die Kollegen nicht mitvertreten!
Der Arbeitgeber wäre mit dem Klammerbeutel gepudert wenn er Euch z.B. bei personellen Einzelmaßnahmen dieser Kollegen anhören würde.
Die Zeit die Ihr für die "Vertretung" dieser Kollegen aufwendet, wäre keine notwendige Betriebsratsarbeit. Ihr bewegt Euch damit in ganz gefährlicher Nähe des Arbeitszeitbetruges.
02.07.2015 um 15:29 Uhr
Ggf. solltet ihr euch mal § 3 BetrVG ansehen bzw. die Kommentierung dazu... Es gibt Möglichkeiten, Dinge per BV zu regeln (Tarifvorbehalt beachten)...
Wobei man jetzt mal eure Struktur kennen müsste, um verlässlicher etwas sagen/raten zu können... Wieviele Betriebe/Betriebsteile, wieviel Arbeitnehmer jeweils, wieviele mit BR, wieviele ohne BR, Haltung anderer BRs z. B. zum Thema Unternehmensbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat vorhanden?
Aber wie der Paragraf schon in seiner Überschrift sagt, ist er die Ausnahme... In der Regel hat sich der Gesetzgeber etwas anderes vorgestellt und ich denke - wie Widder auch schon angemerkt hat, dass effektive Betriebsratsarbeit bei 500km Entfernung schwerlich möglich ist.
Zudem rate ich jedem eine BV zu § 3 BetrVG nur unter Hinzuziehung von erfahrenen Betriebsverfassungsjuristen zu machen...
02.07.2015 um 18:26 Uhr
Also so scharf würde ich nciht schießen - eine "Vertretung" kann mitunter funktionieren... sauber ist es allemal bei einer Neuwahl - keine Frage... Ich denke, gerade die Neuwahl ist das entscheidene - nciht mal die entfernung... das allerdings müßte man vermutlich und ggf durchfechten...
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