Ersatzmitglied
Die Ersatzmitglieder unseres Betriebsrates sind zurückgetreten ... der Betriebsrat hat ein neues Ersatzmitglied ernannt ... geht das so einfach? Es waren 2 Ersatzmitglieder, beide haben ihr Amt niedergelegt ... weitere waren nicht da.
Community-Antworten (5)
14.02.2014 um 11:27 Uhr
Nein, er muss die Ersatzmitglieder in der gewählten Reihenfolge berufen
14.02.2014 um 11:54 Uhr
Bitte mal etwas konkreter schreiben. Haben jetzt alle Ersatzmitglieder ihr Mandat niedergelegt oder nur einige von Vielen? Wenn Alle, dann hat der BR ein kleines Problem. Wenn nur einige, dann nach der Reihenfolge aus der Liste der BR Wahl (nach abgegebenen Stimmen). Stehrt alles im BetrVG.
MfG
14.02.2014 um 12:05 Uhr
- ersatzmitglieder können nichts niederlegen
- ohne ersatzmitglieder hat der betriebsrat erst einmal kein Problem
- ernennen geht nicht
14.02.2014 um 12:06 Uhr
Wenn alle Ersatzmitglieder nicht mehr wollen, dann kann der Betriebsrat KEIN neues Ersatzmitglied berufen / bestellen / ernennen. Dann hat er einfach kein Ersatzmitglied mehr. Solange kein BR zurücktritt macht er seine Geschäfte ganz normal weiter.
14.02.2014 um 12:20 Uhr
noch einmal, ersatzmitglieder können erst im moment des nachrückens zurücktreten
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