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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingruppierung von Ferienarbeitern in eine Gehaltklasse - Beteiligungsrechte des Betriebsrats?

JB
james brown
Jan 2018 bearbeitet
  1. Haben Ferienarbeiter Anrecht auf die Eingruppierung in eine Gehaltsklasse, bzw. auf einen Mindestlohn?
  2. Kann der BR mitbestimmen wie viele Ferienarbeiter gleichzeitig beschäftigt werden dürfen?
  3. Gibt es eine max. zulässige Ferienarbeiter Zahl pro Beschäftigter?
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Community-Antworten (3)

F
Fayence

19.07.2006 um 01:37 Uhr

Eigentlich wollte ich ja nur antworten wenn Du einmal "Please, please, please" singst... habe aber ein Einsehen

  1. Den Anspruch auf einen Mindestlohn würde ich zugestehen
  2. Welchen Sinn sollte das machen? Aber eine Anhörung nach § 99 BetrVG hat zu erfolgen
  3. Nein
RI
Ramses II

19.07.2006 um 01:37 Uhr

"1. Haben Ferienarbeiter Anrecht auf die Eingruppierung in eine Gehaltsklasse, bzw. auf einen Mindestlohn?"

Nur wenn Tarifbindung besteht.

"2. Kann der BR mitbestimmen wie viele Ferienarbeiter gleichzeitig beschäftigt werden dürfen?"

Indirekt ja.

"3. Gibt es eine max. zulässige Ferienarbeiter Zahl pro Beschäftigter?"

Nein!

K
Kölner

19.07.2006 um 22:04 Uhr

@james brown Steuer- und sozialversicherungsrechtlich können solche Arbeitsverhältnisse (Studenten, Schüler etc.) mitunter sehr attraktiv für einen AG sein!

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