Erstellt am 14.02.2014 um 08:11 Uhr von Hartmut
Hallo pemahu, eine bessere Quelle als das Internet fällt mir nicht ein. Zu 'Vorteilsgewährung' wird dir Wikipedia eine Definition liefern, und Google liefert dir Quellen (ich hab's grade versucht; 63.900 Treffer). In Kombination mit 'Leistungsprämie' waren es immer noch 187. Meine Lieblings-Suchmaschine duckduckgo.com, die im Gegensatz zu Google auf jede Art von Spionage verzichtet, bringt auch einige interessante Quellen, darunter Urteile von 2012.
Das mit dem freigestellten TZ-BR klingt mir ein wenig nach Neidfaktor. Gibt es denn einen konkreten Anlass, der den Schluss nahelegt, hier wird jemand bevorzugt (was erlaubt ist), WEIL er BRM ist (was nicht erlaubt ist)?
In meinen Kommentar kann ich zZt leider nicht schauen. Das kann ich nachliefern, wenn du möchtest.
Erstellt am 14.02.2014 um 10:10 Uhr von gironimo
Ich kann da noch keine Bevorzugung sehen. Wenn es zu einer Stundenaufstockung kommt, muss diese Zeit doch auch bezahlt werden. Da gibt es also Leistung und Gegenleistung.
Das kann man nicht unbedingt so sehen, dass es sonst hypothetisch keine Aufstockungen gibt. Bedenke, dass das BR-Mitglied von der Arbeit freizustellen ist. Der AG muss sich fragen, wie bekomme ich die ausfallende Arbeitsleistung kompensiert. Denkbar sind natürlich verschiedene Optionen....
Aber was meinst Du mit Leistungsprämien? Die wären doch ohnehin mitbestimmungspflichtig.
Welche Regeln gibt es dafür bei Euch? Wenn diese tatsächlich nur wegen der BR-Arbeit gewährt werden, wäre es allerdings nicht o.k.
Aber ist es so?
Erstellt am 14.02.2014 um 10:51 Uhr von pemahu
@gironimo
Die Begründung für die Leistungsentgelte lauteten in zwei Fällen: Sonderbelastung durch Nachrücken in den BR, in einem Fall: Sonderbelastung als BR Vorsitzender.
Der (alte) BR hatte (natürlich?!) nichts dagegen.
Erstellt am 14.02.2014 um 11:10 Uhr von Nubbel
pemahu, du kleine missgünstige:)
ich sehe hier gar kein problem
Erstellt am 14.02.2014 um 12:07 Uhr von pemahu
@Nubbel
wo bitte, meinst Du die Stundenaufstockung oder die Leistungsprämien? (oder gar beides!)
Erstellt am 14.02.2014 um 12:21 Uhr von Nubbel
pemahu, sag du doch erst mal worum es dir geht?
jeder br sollte foh sein, wenn stunden bei den kollegen erhöht werden. und wenn es eine leistungsprämie gibt, warum sollten betriebsratsmitgliedmitglieder keine bekommen?
ich denke du solltest dich jetzt den wesentlichen aufgaben eines betriebsrates zuwenden.
zb. den verteilungsgrundsätzen dieser prämien
Erstellt am 14.02.2014 um 12:42 Uhr von Pemahu
Nubbel, mir geht es darum, dass Betriebsräte nicht ALLEIN wegen ihrere BR-Tätigkeit Leistungsprämien bekommen, während andere Mitarbeiter dann noch häufiger leer ausgehen, weil der Gesamttopf feststeht. Das ist ja gerade das Problem mit solchen Begründungen anhand dahinter stehender Verteilungsgrundsätze: Die sollten nicht mal den Verdacht erwecken, dass Betriebsräte bevorzugt behandelt werden (weil sich der Chef im Gegenzug vielleicht eine größere Kooperationsbereitschaft verspricht).
Erstellt am 18.02.2014 um 09:09 Uhr von zdophers
"Die Begründung für die Leistungsentgelte lauteten in zwei Fällen: Sonderbelastung durch Nachrücken in den BR, in einem Fall: Sonderbelastung als BR Vorsitzender."
Das steht irgendwie im Widerspruch zu §37, 1 BetrVG.
Erstellt am 18.02.2014 um 10:17 Uhr von pemahu
@zdophers
Das sehe ich eigentlich auch so, ABER: ich habe inzwischen zusätzliche Informationen bekommen:
Unsere GL argumentiert bezüglich des Leistungsentgelts "Sonderbelastung als BR Vorsitzender", dass er ohne die halbe Freistellung doppelt so hohe Leistungsentgelte aus dem Zusatztopf "gut finanzierter Projekte" hätte erhalten können - und die zusätzliche Ausweisung der gleichen Summe nur dieses Manko ausgleichen würde (als eher angelehnt an § 37, 2).
Und bezüglich des Leistungsentgelts "Sonderbelastung durch Nachrücken" wurde ausgeführt: Die Kolleginn und der Kollege hätten praktisch keine Arbeitsaufgaben abgeben können und die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im BR sei weitgehend nur infolge besonderen Engagements möglich gewesen.