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Aufstockung Arbeitszeit beim einzigen BR-Mitglied mit Teilzeitvertrag

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pemahu
Jan 2018 bearbeitet

Ein BR bei uns hat 6 h pro Tag Arbeitszeit, er will jetzt auf 7,2 h pro Tag erhöhen lassen (ohne dass sich an seinem Arbeitsgebiet/Arbeitsumfang was geändert würde) - nur wegen der BR Arbeit. Ist das (falls der AG mitspielt) zulässig? Oder wäre das eine "unzulässige Vorteilsgewährung für einen BR"? Die anderen Betriebsräte arbeiten Vollzeit und können keine derartige Aufstockung der Arbeitzeit anstreben. Am Rande: Unser AG akzeptiert traditonsgemäß, dass jedes BR-Mitglied durchschnittlich ca. 5 Std. pro Woche mit laufender Betriebsratsarbeit beschäftigt ist (bei Sonderproblemen, wie Kündigungen, BV o.ä. auch länger).

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Community-Antworten (3)

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paula

12.02.2014 um 19:09 Uhr

die Vorteilsannahme sehe ich so noch nicht direkt. Aber warum sollte der AG auf deutsch so dämlich sein?

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pemahu

12.02.2014 um 19:22 Uhr

@Paula, wenn der AG diese Person als "ziemlich kooperativ" einstuft, wäre es gar nicht so dämlich!

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paula

13.02.2014 um 00:33 Uhr

ich kenne viele BRs die sich beschweren, dass der AG den Ausfall durch die BR Arbeit nicht berücksichtigen und die Arbeit an den Kollegen hängen bleibt. Also daher sehe ich da auch nicht das generelle Problem der Begünstigung. Da müsste jetzt schon noch mehr dazu kommen. Und ich meine nun nicht die Kooperationsbereitschaft.

Trotzdem ist in meinen Augen der AG hier nicht besonders schlau... aber meine Ansicht

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