Erstellt am 23.09.2006 um 20:35 Uhr von Lotte
Brommel,
sowohl für Teilbetriebsversammlungen als auch für Abteilungsversammlungen gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer BetrV
Erstellt am 23.09.2006 um 23:55 Uhr von Ramses II
Bommel,
gehe ich recht in der Annahme dass die Kollegen in dieser Zeit nicht arbeiten können? Könnte dies zur Folge haben dass der AG sich darauf einstellen muss?
Manches Mal kann man den Eindruck bekommen dass einigen Betriebsräten einfachste wirtschaftliche Zusammenhänge verschlossen bleiben.
Erstellt am 24.09.2006 um 09:42 Uhr von Mona-Lisa
@Bommel,
glaubst du nicht, es wäre besser, wenn sich freigestellte BR-Mitglied(er) die Zeit nehmen würden, sich mehr in den Abteilungen sehen zu lassen, und die Kollegen direkt ansprechen würden?
Ich glaube kaum, dass einer in einer Versammlung, gleich welcher Art, seinen Kummer kundtun würde.
Erstellt am 24.09.2006 um 21:12 Uhr von matze83
HI
ich denke nicht dass eine "Kummervernstaltung" wirklich viel Sinn macht, die Leute die schwerwiegenden "Kummer" haben werden sich schon an ein BR Mitglied ihres Vertrauens wenden. Zudem kann ich Ramses II nur zustimmen, wäre ich AG würde ich so eine Aktion schon fast als Provokation aufschnappen....
MFG MAtze