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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abteilungsversammlungen anmelden?

B
Bommel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, muss der BR auch Abteilungsversammlungen bei der GL anmelden, wie eine Betriebsversammlung? Auf den Abteilungsversammlungen möchte der BR nicht Themen der Betriebsversammlung ansprechen, sondern nach Ideen, Kummer u.s.w. fragen.

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

23.09.2006 um 22:35 Uhr

Brommel, sowohl für Teilbetriebsversammlungen als auch für Abteilungsversammlungen gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer BetrV

RI
Ramses II

24.09.2006 um 01:55 Uhr

Bommel,

gehe ich recht in der Annahme dass die Kollegen in dieser Zeit nicht arbeiten können? Könnte dies zur Folge haben dass der AG sich darauf einstellen muss?

Manches Mal kann man den Eindruck bekommen dass einigen Betriebsräten einfachste wirtschaftliche Zusammenhänge verschlossen bleiben.

M
Mona-Lisa

24.09.2006 um 11:42 Uhr

@Bommel, glaubst du nicht, es wäre besser, wenn sich freigestellte BR-Mitglied(er) die Zeit nehmen würden, sich mehr in den Abteilungen sehen zu lassen, und die Kollegen direkt ansprechen würden?
Ich glaube kaum, dass einer in einer Versammlung, gleich welcher Art, seinen Kummer kundtun würde.

M
matze83

24.09.2006 um 23:12 Uhr

HI

ich denke nicht dass eine "Kummervernstaltung" wirklich viel Sinn macht, die Leute die schwerwiegenden "Kummer" haben werden sich schon an ein BR Mitglied ihres Vertrauens wenden. Zudem kann ich Ramses II nur zustimmen, wäre ich AG würde ich so eine Aktion schon fast als Provokation aufschnappen....

MFG MAtze

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