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Amtszeit des BR - Neuwahlen

Z
Zauberland
Nov 2016 bearbeitet

-Amtszeit begann am 07.05.2010 und endet dann am 04.05.2014 -Neuwahltermin für ein normales Wahlverfahren

Müssen die Neuwahlen noch vor dem 04.05.2014 stattfinden, oder genau an diesem Tag, oder können die Wahlen auch 1-2 Wochen später durchgeführt werden? Und welche Konsequenzen hat das dann ?

Danke

1.13201

Community-Antworten (1)

D
derdermalwjlwar

13.02.2014 um 13:17 Uhr

Wenn die Amtszeit am 7.5. 2010 begann, dann endet sie am 6.5. und nicht am 4.5.

Die Neuwahlen können und sollen früher durchgeführt werden. Davon wird die Amtszeit (4 Jahre) des bestehenden Betriebsrats in diesem Falle nicht berührt.

Wird die Wahl erst danach durchgeführt, dann ist der Betrieb bis zum Beginn der Amtszeit des neuen Betriebsrats Betriebsratslos, mit der Konsequenz, dass Mitbestimmungsrechte zugunsten der Beschäftigten nicht wahrgenommen werden können. Schlimmstes Beispiel: Kein Widerspruch des Betriebsrats bei einer orderntlichen Kündigung und damit kein Weiterbeschäftigungsanspruch des Gekündigten, wenn er Kündigungsschutzklage erhebt.

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