Anspruch auf Elternzeit
Hallo,
Mein Kollege hat zwei Kinder, für diese hat er noch keine Elternzeit beantragt. Jetzt sind diese zwei bzw. drei Jahre alt.
Ich habe heute etwas darüber gelesen, dass bis zum 8 Lebensjahr, die Elternzeit noch genommen werden kann. Ist das so richtig bzw. gibt es einen Gesetzestext?
Community-Antworten (2)
13.02.2014 um 12:07 Uhr
§§ 15 f BEEZ (Bundesentgelt- und Elternzeitgesetz) wäre die richtige Lektüre.
13.02.2014 um 12:18 Uhr
Danke Gironimo!!
Als kann mit zustimmung des Arbeitgebers, die Elternzeit bis zur vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden und jedes Kind wird gezählt. Ist das so korrekt?
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