Erstellt am 13.02.2014 um 06:24 Uhr von Lexipedia
@sonnenscheinbr
Hier ist ein Thread zum gleichen Thema.
http://www.betriebsrat.com/includes/forum.php?qid=39655&Mode=print
Aber noch eine Anmerkung, dass hört sich nach einer Verkaufstätigkeit an. Da ist es aber normal, dass es ein Fixum und eine Provision gibt.
Erstellt am 13.02.2014 um 09:46 Uhr von gironimo
Bei der Einstellung wird der BR ja in zwei Fällen (gleichzeitig) beteiligt: Einstellung und Eingruppierung. Der BR kann in beiden Fällen zustimmen oder nicht zustimmen oder der Einstellung zustimmen und der Eingruppierung nicht zustimmen (wenn es Gründe aus dem § 99 BEtrVG gibt). Alle Kombinationen sind möglich.
Die Frage ist, ob der BR frei darin ist einer fehlerhaften Nicht-Eingruppierung einfach zuzustimmen, wenn ihm bekannt ist, dass dies gegen tarifliche Bestimmungen verstößt.
Einen Strick wird man Euch daraus wahrscheinlich nicht drehen. Dennoch sollte der BR diese Vorgehensweise entweder mißbilligen oder zumindest mit der Gewerkschaft erörtern. Aber habt Ihr denn wenigstens Eure Mitbestimmung bei den allgemeinen Entgeltgrundsätzen (Prämien- und Provisionssystem, § 87 Abs. 1 Nr. 10 + 11 BetrVG) geltend gemacht?