Information des Gesellschafters bei Ausscheiden des Betriebsrates?
Hallo, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Anraten bei Änderungen im Betriebsrat auch den Gesellschafter einer GmbH zu informieren? Vielen Dank für die Hilfe!
Community-Antworten (4)
09.07.2008 um 18:06 Uhr
Kommt darauf an, was das für Veränderungen sind.
09.07.2008 um 18:12 Uhr
Ein neuer Betriebsrat. Ich trete als Betriebsrat zurück und ein neuer Betriebsrat wird gewählt. Außerdem haben wir eine neue Betriebsvereinbarung - muss das der gesellschafter wissen?
09.07.2008 um 18:19 Uhr
@zeraph muß nicht, da AG der Geschäftsführer ist; durch Info an Gesellschafter kann aber Druck auf GF entstehen; AV des GF wird mit Gesellschafter geschlossen; GF ist quasi auch nur ein Angestellter mit Chef im Nacken (natürlich nicht im Sinne des BetrVG);
09.07.2008 um 21:47 Uhr
Wenn du zurücktrittst, wird kein neuer BR gewählt sondern ein Ersatzmitglied rückt nach. Davon ist der GF zu informieren, ebenso wie die MA im Betrieb. Der Rest ist Sache zwischen GF und Gesellschafter.
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