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Information des Gesellschafters bei Ausscheiden des Betriebsrates?

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zeraph
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, gibt es eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Anraten bei Änderungen im Betriebsrat auch den Gesellschafter einer GmbH zu informieren? Vielen Dank für die Hilfe!

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Community-Antworten (4)

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Dr.House

09.07.2008 um 18:06 Uhr

Kommt darauf an, was das für Veränderungen sind.

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zeraph

09.07.2008 um 18:12 Uhr

Ein neuer Betriebsrat. Ich trete als Betriebsrat zurück und ein neuer Betriebsrat wird gewählt. Außerdem haben wir eine neue Betriebsvereinbarung - muss das der gesellschafter wissen?

U
uhu

09.07.2008 um 18:19 Uhr

@zeraph muß nicht, da AG der Geschäftsführer ist; durch Info an Gesellschafter kann aber Druck auf GF entstehen; AV des GF wird mit Gesellschafter geschlossen; GF ist quasi auch nur ein Angestellter mit Chef im Nacken (natürlich nicht im Sinne des BetrVG);

H
hexelein

09.07.2008 um 21:47 Uhr

Wenn du zurücktrittst, wird kein neuer BR gewählt sondern ein Ersatzmitglied rückt nach. Davon ist der GF zu informieren, ebenso wie die MA im Betrieb. Der Rest ist Sache zwischen GF und Gesellschafter.

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