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Arbeitnehmervertreter im AR nach dem DrittelBG: Beginn des Mandats

G
Gladius
Feb 2024 bearbeitet

Guten Tag,

eine Frage: In unserem Konzern findet in diesem Jahr eine AR-Wahl statt, weil der Stadtrat und dadurch die neuen Aufsichtsräte seitens des Gesellschafters neu gewählt werden.

Angenommen, die Wahl des Stadtrats findet am 01.09.24 statt (Datum spiel keine Rolle, ist nur fiktiv). Weiterhin angenommen, der neue Stadtrat wählt seine AR-Vertreter am 01.10.24.

Wann beginnt dann dass Mandat der neuen Aufsichtsräte?

Danke im Voraus, Gladius

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Community-Antworten (11)

C
celestro

23.02.2024 um 16:18 Uhr

Das hier ein BR-Forum und da gilt das BetrVG. Zu Themen wie Aufsichtsrat bzw. DrittelBG bist Du hier mMn völlig falsch.

G
Gladius

23.02.2024 um 16:34 Uhr

"Zu Themen wie Aufsichtsrat... bist Du hier mMn völlig falsch." - mag sein, aber immerhin organisieren und führen unzählige Betriebsratsmitglieder in D solche Wahlen... vllcht findet sich hier doch noch jemand, der sich damit auskennt.

K
Kucki

24.02.2024 um 19:38 Uhr

@ celestro Das überdenkst du jetzt bitte noch einmal.

G
GabrieIBischoff

24.02.2024 um 20:09 Uhr

Das meine ich mit Überheblichkeit celestro!

K
Kucki

24.02.2024 um 20:10 Uhr

Hallo Gladius Das ist eigentlich ganz einfach. Findet sich alles in der Wahlordnung zum WODrittelbG. Es im Grunde genauso wie bei einer BR-Wahl. Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Annahme durch den gewählten, beginnt auch das Amt.

Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Auszug aus Siebert/Becker: Mit Beendigung der Erstellung der Wahlniederschrift werden umgehend die Gewählten benachrichtigt. Im Anschluss an deren Zustimmung findet die offizielle Bekanntgabe des Wahlergebnisses gem. § 22 WODrittelbG statt. Seit dem 1. Juni 2003 sind Unternehmensverlautbarungen im Internet auf der Webseite www.ebundesanzeiger.de zu veröffentlichen. Dies trifft ebenfalls auf die Wahlniederschrift zu. Unabhängig davon muss das Ergebnis natürlich auch auf den üblichen Kommunikationswegen im Betrieb bekannt gegeben werden.

C
celestro

25.02.2024 um 18:33 Uhr

"Das meine ich mit Überheblichkeit celestro!"

Was / warum sollte überheblich sein, wenn ich der Auffassung bin, das man hier mit dem Thema völlig verkehrt ist? Entweder ich habe recht ... dann ist es nett, wenn ich darauf hinweise, oder ich liege falsch ... dann kann jemand anderes mich korrigieren und dem User helfen.

K
Kucki

26.02.2024 um 19:01 Uhr

Sorry celestro, aber du toppst es immer wieder.

Da eine überhebliche Person einem ohnehin nur bedingt zuhören wird, eine weitere Eigenschaft die der beratungsresistens ist, sollte man mit ihnen eigentlich nicht diskutieren.

Daher hier mal etwas zum Nachlesen. https://karrierebibel.de/ueberheblichkeit/

Wie wohl nicht nur ich meine, trifft das dort stehende leider zum Großteil bei dir zu. Aber tröste dich, du bist hier nicht ganz allein.

D
DummerHund

26.02.2024 um 19:24 Uhr

Wenn überhaupt, dann weiß ich schon wer dazu gehört. Celestro und ich wir sind uns auch nicht immer einig, aber wissen Antworten oder Einwendungen letztendlich immer ein zu ordnen. Wir müssen auch zum Schluss nicht immer einer Meinung sein, aber am nächsten Tag fängt ein neuer morgen an.

K
Kucki

27.02.2024 um 21:14 Uhr

Sorry, aber heute gibt es keine 99 Punkte.........du warst hier leider nicht unter den ausgewählten.

A
Agassi0

28.02.2024 um 08:07 Uhr

Also ich muss mich hier mal auf die Seite von Celestro schlagen.

Er hat "nur" geschrieben, dass das Thema hier nicht hingehört ( was ich auch bejahen würde). Ihm da jetzt Überheblichkeit vorzuwerfen, ist jenseits der Realität

M
MarketingW.A.F.

28.02.2024 um 09:11 Uhr

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