Hallo,
wir sind zum ersten mal bei Wahlvorstand. Bei uns im Betrieb sind 53 Mitarbeiter tätig, davon sind 3 leitende Angestellte, zur leitenden Angestellten gehört auch die Frau von Arbeitgeber. Uns ist klar dass die leitende Angestellte nicht wahlberechtigt sind. Jetzt wollen wir wissen ob die 3 leitende Angestellte bei der Berechnung der Sitze mitzählen müssen.