Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Sitze für das Minderheitengeschlecht.
In einem Unternehmen sind z.B. 140 Männer und nur 13 Frauen.
Nach der d'Hontschen Berechnungsformel entfallen die ersten 7 Sitze auf die Männer.
Somit ist keine Frau im Betriebsrat. Ist das so korrekt oder hat das Minderheitengeschlecht
generell rechtsanspruch auf mindestens 1 Sitz ?

Bitte ggf. mit Rechtsquellenangabe belegen. Danke!

viele Grüsse,
M.