Erstellt am 12.02.2014 um 13:48 Uhr von gironimo
Die deutsche Sprache ist nicht erforderlich, um Betriebsrat zu werden. Also muss man auch nichts verhindern.
Vielleicht belegt die Person dann auch einmal einen deutschen Sprachkurs.
Erstellt am 12.02.2014 um 15:00 Uhr von ickederdicke
Auch hier (BR Wahl ) gilt es das AGG zu beachten. Wenn MA die Aushänge / Abläufe nicht verstehen, da nur auf Deutsch, dann müssen diese auch in den Haupt Sprachen welche die MA verstehen vorhanden sein/ ausgelegt,- gehängt werden.
Erstellt am 12.02.2014 um 15:19 Uhr von Widder
Man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt
Erstellt am 12.02.2014 um 15:51 Uhr von Globus
die Frage kann gar nicht ernst gemeint sein... na ihr lasst euch ja leicht rein legen ;-)