Muss Trainingsmaterial für eine neue Software in deutscher Sprache sein ?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Wir bekommen über unsere europäische/amerikanische Firmenzentrale eine neue Software (SAP Ariba) und jetzt steht die Frage im Raum ob das Trainingsmaterial dafür unbedingt in deutscher Sprache sein muss. Wir als BR denken schon, bzw. hätten das gerne, aber man möchte von uns die gesetzliche Grundlage dafür haben. Da finde ich aber nichts konkretes zu. Gibt es hierzu etwas im Gesetz oder Rechtssprechung ? Danke für euer Feedback. Martin
Community-Antworten (4)
25.01.2019 um 11:50 Uhr
naja, ihr seid in Deutschland. Ihr könnt halt kein Englisch und die Kollegen/-innen auch nicht ausreichend um die Trainingsunterlagen zu verstehen, erstmal müsst ihr damit aufwendige Sprachkurse besuchen um das Material zu verstehen denn nur wenn ihr das versteht und genau wisst um was es geht stimmt ihr der Bildungsmaßnahme und Einführung der Software überhaupt zu oder?
25.01.2019 um 11:53 Uhr
erst einmal ist die Unternehmenssprache in Deutschland Deutsch (siehe auch z.B. , LAG Köln 5 TaBV 114/08). Ihr habt doch bei Qualifizierung ein recht schönes Mitbestimmungsrecht. Das würde ich nutzen. Selbst wenn im Unternehmen Englisch weit verbreitet ist, kann man hier doch gut argumentieren, dass es bei der Qualifizierung auf die Feinheiten ankommt. Ansonsten böse Qualifizierung in Englisch fordern :)
25.01.2019 um 12:04 Uhr
Danke Paul und rtjum für eure Rückmeldungen. So haben wir nun auch argumentiert, da wir auch eine BV zum Thema IT&DS haben wo wir bei Einführung neuer Software ein Mitbestimmungsrecht haben. Mal sehen was nun kommt....
25.01.2019 um 14:12 Uhr
Zitat paula : Ihr habt doch bei Qualifizierung ein recht schönes Mitbestimmungsrecht.
Hallo Paula. Mitbestimmungsrechte sind immer schön. (Brüller)
Zitat Martin71 : .... aber man möchte von uns die gesetzliche Grundlage dafür haben.
Völlig uninteressant. Natürlich könnt Ihr die Ausführung des Trainingsmaterials in deutsch verlangen, ohne hierfür gesetzliche Grundlagen anführen zu müssen. Möglicherweise scheut der AG die Übersetzungskosten.
Zitat Martin71 : So haben wir nun auch argumentiert, da wir auch eine BV zum Thema IT&DS haben wo wir bei Einführung neuer Software ein Mitbestimmungsrecht haben.
Und vergesst nicht, Euch einen Sachverständigen ins Boot zu holen.
Verwandte Themen
Wie verhinderen wir das Einführen einer neuen Software bis sie ausgereift ist?
ÄlterEs soll in unsere Firma eine bestehende Software durch eine neue (Eigenentwicklung) abgelöst werden. Die neue Software soll nun schnellstmöglich erstmal mit einer minimal Anforderung zum laufen gebrac
Einführung Neuer Software
ÄlterHi ihr Lieben Ich hab mal ein Auszug aus einem text hier gepostet,und würde gerne von euch wissen was ihr davon haltet. Der BR hatte von dieser Software keine Ahnung und auch kein Antrag dazu beko
Software für BR-Arbeit - BR diese Software einfach ordern oder muß er sich vorher mit dem AG darüber abstimmen?
ÄlterHallo, haben im Februar BR-Wahlen. Um die Arbeit des neuen BR zu erleichtern, kann WAF Software (BR-Ratgeber und BR-Office) zur Verfügung stellen. Diese Software kostet natürlich einiges. Kann de
Einsatz von neuer Software
ÄlterGuten Morgen zusammen. Durch Zufall haben wir erfahren, dass in unserem Hause eine neue Software eingesetzt wurde, ohne den Betriebsrat darüber zu informieren. Eine Kollegin aus dem Gremium ist darau
Softwareinstallation nur durch IT - kann BR spezielle Software für seine Tätigkeit auch selbst installieren?
ÄlterHallo Liebe Leidtragenden Hätt da mal gern ein Problem. Unser innerbetrieblicher IT verfügt über alle Laufwere, soll heissen, er ist dafür Verantwortlich, wenn Software installiert werden soll.(Viren