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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss Trainingsmaterial für eine neue Software in deutscher Sprache sein ?

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Martin71
Jan 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Wir bekommen über unsere europäische/amerikanische Firmenzentrale eine neue Software (SAP Ariba) und jetzt steht die Frage im Raum ob das Trainingsmaterial dafür unbedingt in deutscher Sprache sein muss. Wir als BR denken schon, bzw. hätten das gerne, aber man möchte von uns die gesetzliche Grundlage dafür haben. Da finde ich aber nichts konkretes zu. Gibt es hierzu etwas im Gesetz oder Rechtssprechung ? Danke für euer Feedback. Martin

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Community-Antworten (4)

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rtjum

25.01.2019 um 11:50 Uhr

naja, ihr seid in Deutschland. Ihr könnt halt kein Englisch und die Kollegen/-innen auch nicht ausreichend um die Trainingsunterlagen zu verstehen, erstmal müsst ihr damit aufwendige Sprachkurse besuchen um das Material zu verstehen denn nur wenn ihr das versteht und genau wisst um was es geht stimmt ihr der Bildungsmaßnahme und Einführung der Software überhaupt zu oder?

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paula

25.01.2019 um 11:53 Uhr

erst einmal ist die Unternehmenssprache in Deutschland Deutsch (siehe auch z.B. , LAG Köln 5 TaBV 114/08). Ihr habt doch bei Qualifizierung ein recht schönes Mitbestimmungsrecht. Das würde ich nutzen. Selbst wenn im Unternehmen Englisch weit verbreitet ist, kann man hier doch gut argumentieren, dass es bei der Qualifizierung auf die Feinheiten ankommt. Ansonsten böse Qualifizierung in Englisch fordern :)

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Martin71

25.01.2019 um 12:04 Uhr

Danke Paul und rtjum für eure Rückmeldungen. So haben wir nun auch argumentiert, da wir auch eine BV zum Thema IT&DS haben wo wir bei Einführung neuer Software ein Mitbestimmungsrecht haben. Mal sehen was nun kommt....

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Challenger

25.01.2019 um 14:12 Uhr

Zitat paula : Ihr habt doch bei Qualifizierung ein recht schönes Mitbestimmungsrecht.

Hallo Paula. Mitbestimmungsrechte sind immer schön. (Brüller)

Zitat Martin71 : .... aber man möchte von uns die gesetzliche Grundlage dafür haben.

Völlig uninteressant. Natürlich könnt Ihr die Ausführung des Trainingsmaterials in deutsch verlangen, ohne hierfür gesetzliche Grundlagen anführen zu müssen. Möglicherweise scheut der AG die Übersetzungskosten.

Zitat Martin71 : So haben wir nun auch argumentiert, da wir auch eine BV zum Thema IT&DS haben wo wir bei Einführung neuer Software ein Mitbestimmungsrecht haben.

Und vergesst nicht, Euch einen Sachverständigen ins Boot zu holen.

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