Bei einer Betriebsgröße von 5 - 20 Beschäftigten, ist 1 Beschäftigter im BR. Wie verhält es sich mit der Beschlußfähigkeit?
Erstellt am 12.02.2014 um 09:01 Uhr von rolfo Der EinmannBR beschließt dafür oder dagegen, er ist für sich allein beschlußfähig