Wählerliste und Wahlausschreiben
Muss bei einer Änderung der Wählerliste (z.B. Personal-Zugang / -Abgang) immer auch das Wahlausschreiben geändert werden ?
Community-Antworten (4)
11.02.2014 um 14:21 Uhr
Das Wahlausschreiben wird nicht geändert, bestimmte Zahlen werden mit dem Tag des Wahlaushangs berechnet. Die Wählerliste aber muss angepasst werden
11.02.2014 um 14:31 Uhr
Eine zahlenmäßige Veränderung der Wählerliste hat jedoch Einfluß auf die Mitarbeiter-Gesamtzahl bzw. auf die Anzahl des Minderheitengeschlechts, welche im Wahl-Ausschreiben zu einem Stand x veröffentlicht wurde.
Wenn nun nur die Wählerliste korrigiert wird, stimmen beide Unterlagen (Wahl-Ausschreiben und Wählerliste) inhaltlich bezogen auf die Mitarbeiter-Gesamtzahl nicht mehr überein !
11.02.2014 um 14:35 Uhr
Genau diese Zahlen sind am Tag der Wahlausschreibung zu ermitteln, Änderungen danach werden nicht mehr berücksichtigt, das gleiche gilt für die Anzahl der Stützunterschriften
12.02.2014 um 18:19 Uhr
Mitbestimmer, das ist totaler Quatsch. Nichts darf anhand neuer Fakten neu festgelegt werden, alles bleibt wie im Wahlausschreiben zum Zeitpunkt des Aushangs dargestellt: Sitze, Stützunterschriftenzahl, Minderheitengeschlechtssitze.
Nur die Wählerliste ändert sich und u.U. könnte auch mal das am Wahltag effektiv in der Minderheit befindliche Geschlecht von dem in der Wahlausschreibung abweichen. Dennoch gilt das Wahlauschreiben, es DARF KEINESFALLS angepasst werden!
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