Weiterbildung zum Sachverständigen
Ein Mitarbeiter möchte eine Weiterbildung / Ausbildung zum öffentl. Vereidigten Sachverständigen machen. Die Teilnahme ist von der Handwerkskammer und muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Kann der Arbeitgeber die Teilnahme verweigern obwohl der Mitarbeiter dafür Urlaub nimmt ? Danke an die wissenden...
Community-Antworten (2)
11.02.2014 um 08:40 Uhr
Hallo Unknown, ich habe diese Weiterbildung selbst mitgemacht. Es war mir immer klar, dass das mein Privatvergnügen ist, im meiner Freizeit stattfindet und deshalb auch von mir bezahlt wird. Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun gehabt. Und verweigern hätte ich mir das auch nicht lassen, genau wie bei meinem Bootsführerschein.
11.02.2014 um 10:23 Uhr
Da ist der § 96 BetrVG wohl einschlägig und eindeutig!
Warum sollte der AG also die Unterschrift verweigern? Notfalls muss der BR dann dem AG ein wenig auf die Sprünge helfen.
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