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Weiterbildung zum Sachverständigen

U
Unknown
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter möchte eine Weiterbildung / Ausbildung zum öffentl. Vereidigten Sachverständigen machen. Die Teilnahme ist von der Handwerkskammer und muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Kann der Arbeitgeber die Teilnahme verweigern obwohl der Mitarbeiter dafür Urlaub nimmt ? Danke an die wissenden...

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Community-Antworten (2)

H
Hartmut

11.02.2014 um 08:40 Uhr

Hallo Unknown, ich habe diese Weiterbildung selbst mitgemacht. Es war mir immer klar, dass das mein Privatvergnügen ist, im meiner Freizeit stattfindet und deshalb auch von mir bezahlt wird. Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun gehabt. Und verweigern hätte ich mir das auch nicht lassen, genau wie bei meinem Bootsführerschein.

G
gironimo

11.02.2014 um 10:23 Uhr

Da ist der § 96 BetrVG wohl einschlägig und eindeutig!

Warum sollte der AG also die Unterschrift verweigern? Notfalls muss der BR dann dem AG ein wenig auf die Sprünge helfen.

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