Erstellt am 11.02.2014 um 07:40 Uhr von Hartmut
Hallo Unknown, ich habe diese Weiterbildung selbst mitgemacht. Es war mir immer klar, dass das mein Privatvergnügen ist, im meiner Freizeit stattfindet und deshalb auch von mir bezahlt wird. Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun gehabt. Und verweigern hätte ich mir das auch nicht lassen, genau wie bei meinem Bootsführerschein.
Erstellt am 11.02.2014 um 09:23 Uhr von gironimo
Da ist der § 96 BetrVG wohl einschlägig und eindeutig!
Warum sollte der AG also die Unterschrift verweigern? Notfalls muss der BR dann dem AG ein wenig auf die Sprünge helfen.