Trinkwasserverordnung
Guten Morgen Mitstreiter…. einmal bitte eure Meinung …. Der Arbeitgeber stellt für alle MA, in Form von Wasserspendern, Trinkwasser zur Verfügung. Diese Spender sind an die Wasserleitung angeschlossen. Er stellt für alle festen MA auch Zubehörflaschen.
Aus der Belegschaft wurde mehrfach die Frage ans Gremium gerichtet, ob das Wasser überhaupt trinkbar ist. Ein BRM hat dann im Alleingang eine Probe von einem „Bekannten“ prüfen lassen. Der Laborbericht (ohne Briefkopf etc.) sagt kein Trinkwasser.
Aufgrund der Nachfragen aus der Belegschaft und des nicht ordnungsgemäßen Laborbefundes beschließt das Gremium den Arbeitgeber aufzufordern den Nachweis über die Wasserqualität zu erbringen. Grundlage §80 Abs.1 Nr. 1,2u.3 mit 14 Tagefrist
1.) seht ihr bis hier schon Problem? a. vorgehen BR b. vorgehen des BRM im Alleingang ( drohen ihm hier Abmahnungen)
AG delegiert die Anfrage an das Facility Management. Von dort kommt als Antwort nur eine persönliche Einschätzung.
Nach Fristablauf beschließt das Gremium eine erneute Frist mit der Aufforderung den Nachweis zu erbringen oder alternativ einen Sachverständigen vorzuschlagen der eine Prüfung durchführt. Nach Ablauf der Frist würden wir einen Sachverständigen bestimmen. Grundlage §80 Abs.3 und § 40
Der AG bringt den Ball wieder ins Rollen und will die Daten auch erbringen. Ist aber angesäuert. Er bezweifelt unseren Anspruch auf einen Sachverständigen und prüft Möglichkeiten gegen den Probennehmer vorzugehen. Will aber bevor er vllt. vorgeht noch ein paar Tage drüber schlafen.
2.) wie seht ihr den Anspruch auf einen Sachverständigen?
Community-Antworten (15)
01.03.2016 um 10:12 Uhr
ich sehe auf einen Fall eins: ein furchtbar ungeschicktes Vorgehen. Warum löst man das nicht im Monatsgespräch, sondern agiert mit Aufforderungen und Beschlüssen?
Von der grundsätzlich belasteten Zusammenarbeit mal abgesehen würde ich als AG mir dann gut überlegen ob ich nicht den einfachsten Weg gehe und das Wasser generell abschaffe.
01.03.2016 um 10:13 Uhr
Ich würde einfach bei der örtlichen Kommune die Werte erfragen. Auch die prüfen ja regelmäßig.
01.03.2016 um 10:46 Uhr
@Pickel zu1. natürlich wurde vorab, wären dessen und auch jetzt noch miteinander Gesprochen. In den Gesprächen hat sich nur gezeigt, dass das Thema nicht ernst genommen wurde.
zu.2 natürlich ist das auch ein Weg der uns bewusst ist.
@Pickel Um die Werte der Kommune geht es hier nicht. Diese kann man auch jederzeit im Internet erfahren. Die kommune ist aber auch nur bis zum Hausanschluss nachweispflichtig. Für die Gebäudeinstallation ist der Eigentümer bis zur Entnahmestelle verantwortlich. Dies ist in der Trinkwasserverordung geregelt. Und vor dem ganzen Prozedere haben wir die GF darum gebeten, den Vermieter um die Nachweise zu bitten. Ohne Erfolg.
01.03.2016 um 10:57 Uhr
Der AG bringt den Ball wieder ins Rollen und will die Daten auch erbringen. Ist aber angesäuert.<
Na dann lasst ihn doch erst mal liefern.
Im Übrigen habe ich meine Zweifel. Wahrscheinlich wird es hier im wahrsten Sinne des Wortes "ein Sturm im Wasserglas".
Ein Sachverständiger ist hier auch nicht der richtige Weg. Ich denke im Zuge der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz (§ 87 BertrVG) würde ich erst einmal die BG ins Spiel bringen.
01.03.2016 um 12:10 Uhr
Natürlich schauen wir jetzt erst mal was für Daten wir bekommen.
Wäre das ins spielbringen der BG nicht schon ne Nummer zu hart? Wenn man jetzt die ganze Vorgeschichte weglässt und nur das nimmt was ich geschrieben haben ist es ja schon mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Aber ein Organ wie die BG direkt mit ins Boot zu holen entspricht ja da schon eher dem Einsatz von schwerer Artillerie.
Der Einsatz eines Sachverständigen wäre weiter intern und würde entweder den Befund bringen, dass das Wasser i.o. ist oder halt wirklich keine Trinkwasserqualität hat.
Folgende Maßnahmen wären dann nur entweder abschaffen der Spender oder vom Vermieter die entsprechende Einhaltung zu fordern.
01.03.2016 um 15:38 Uhr
Ich halte weder den Einsatz der BG, noch den eines SV für 'schwere Artillerie', denn Zeit oder Geld hin oder her ... etwas schützenswerteres als die Gesundheit ist mir nicht bekannt.
01.03.2016 um 15:53 Uhr
@Hartmut Genau deshalb hat sich das Gremium auch für dieses Vorgehen entschieden und sich nicht nur auf absprachen verlassen, die bis Dato nichts gebracht haben bzw. die Angelegenheit nur rausgezögert haben.
Wie ist den eure Meinung bzgl. der Rechtslage zu meinen Fragen?
01.03.2016 um 16:21 Uhr
Ich meine, du bist auf Kurs. Der §80 Abs. 1 Nr. 1 ist sozusagen die Legitimation für eure 'Einmischung'. Auch deiner weiteren Argumentation vermag ich zu folgen. Allerdings kann dies letztlich nur ein Fachanwalt beurteilen, dieses Forum erteilt keinen Rechtsrat. Wir tauschen hier nur Erfahrungen aus.
01.03.2016 um 17:09 Uhr
Ich halte das Vorgehen des Betriebsrates hier auch für, vorsichtig gesagt, sehr hemdsärmelig.
Hat der Kollege denn ausreichende Fachkenntnis um eine korrekte Probenentnahme durchzuführen?
Ist sichergestellt, dass das Probengefäß geeignet war, eine Wasserprobe zu entnehmen?
Miteinader reden ist oft hilfreich. So wäre zu bevorzugen gewesen, mit dem Arbeitgeber zu besprechen, wie die Anforderungen der Trinkwasserverordnung im Betrieb eingehalten werden können.
Bei diesem Satz: "Er stellt für alle festen MA auch Zubehörflaschen." wurde ich übrigens stutzig. Das Befüllen von Flaschen stellt bei solchen Anlagen das größte Hygieneproblem dar.
02.03.2016 um 09:02 Uhr
@Hartmut Danke für deine Einschätzung. Ich hoffe ja das es nicht so weit kommt, dass wir einen Anwalt in der Angelegenheit brauchen. Mich hat halt die Meinung anderer BR´s interessiert.
@Pjöööng Sorry ich muss gestehen, dass ich den Begriff Hemdsärmelig nicht kenne/verstehe...???
Nein der Kollege hat keine Kenntnisse über die Art der Probenentnahme, Die Probe wurde aber in eine versiegelten Probenflasche (Laborstandart) entnommen und in einem Zertifizierten Labor geprüft. Da die Entnahmen aber nicht von einem Fachmann genommen wurde und die Untersuchung ein gefallen unter Bekannten war habe ich oben ja schon geschrieben...des nicht ordnungsgemäßen Laborbefundes
Gesprochen haben wir ja vorab, aber mehr als :"das Wasser wird seit Jahren getrunken..." kam da leider nicht. Natürlich hätte man auch noch über Wochen weiter höflich Fragen können aber dies schien nicht Erfolgsversprechend.
02.03.2016 um 10:58 Uhr
da § 80 BetrVG keinerlei Mitbestimmungsrechte generiert, würde ich in meiner Argumentation über § 87 I Nr. 7 BetrVG gehen.
02.03.2016 um 11:27 Uhr
"hemdsärmelig": formlos, lässig, nachlässig, sorglos, unbefangen, unbekümmert,
Ein generelles Problem bei solch einer Probenentnahme dürfte sein, dass die Keimfreiheit des Auslaufs nicht gewährleistet werden kann. Diese wird üblicherweise durch abflämmen erreicht. Bei den Kunststoffausläufen der Wasserspender ist dieses aber kaum möglich. Also gelangen von außen anhaftende Keime in die Probenflasche, welche dann möglicherweise noch Stunden bei Zimmertemperatur herumsteht, ehe sie untersucht wird. Das Ergebnis dieser Untersuchung stellt dann allenfalls noch ein Indiz dafür dar, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass alles in Ordnung ist.
Natürlich kann auch die Tatsache dass das Wasser seit Jahren getrunken wird kein Argument sein und deshalb muss man zuallererst einmal miteinander sprechen.
02.03.2016 um 13:06 Uhr
Hallo
Gehen wir einmal davon aus, die Probe wurde ordnungsgemäß entnommen. Dann kann das "Trinkwasser" doch wahrscheinlich nicht für Tee oder Kaffee verwendet werden, oder ?
Gruß jorojo
02.03.2016 um 13:22 Uhr
@ganther
Der AG würde natürlich sofort reagieren, sobald ein MA mit einer AU kommt, die auf das Wasser zurück zu führen ist.... *reusper die Aussage ist kein Scherz...
@pjöööng danke wieder was gelernt... Die Geräte selber sind schon das neuste was auf dem Markt ist. Mehrere Filter und mit aktivem Schutz des Auslaufs. Die Frage dabei ist wenn man Scheisse hinten einfüllt, kommt dann vorne wirklich Trinkwasser raus. Das Problem sind also nicht die Wasserspender sondern das Wasser in den Leitungen.
@jorojo Das Wasser aus der Leitung wird natürlich auch für sonstige Getränke genutzt. Nur fließt es dann nicht durch die Filter der Spender sondern kommt direkt aus dem Wasserhan.
Hier sind die Meinungen schon recht weit auseinander. Ich persönlich Trinke gerade Kaffee und habe vor knapp einer Stunde die erste Flasche mit Wasser aus dem Spender ausgetrunken. Aber nur weil einige keine Gefahr sehen/ignorieren kann man ja die MA mit bedenken nicht ignorieren.
02.03.2016 um 17:09 Uhr
Normale Wasserspender dürften in der Regel darauf ausgelegt sein, gesundheitlich unbedenkliches Leitungswasser aufzuwerten. Das dort z.B. UV-Lampen verbaut sind, dient wohl eher zur Vermeidung der Keimbildung im Gerät.
Das Problem sind heute in der Regel Rohrleitungen die nicht aureichend durchspült werden. Stehendes Wasser neigt zur Bildung von Biofilmen und Verkeimung. In der Regel wird man davon ausgehen können, dass die Wasserqualität am Übergabepunkt ausreichend ist und problematische Verkeimungen innerhalb des Hausnetzes entstetehen. Insbesonders Bereiche mit Stagnationswasser (Wasser welches mehr als vier Stunden nicht geflossen ist), stellen hier unter Umständen ein Quell ewiger Freude dar. Insofern lohnt es auf jeden Fall, das Frischwassernetz genauer anzusehen.