Erstellt am 10.02.2014 um 22:46 Uhr von Tommyh
Wenn ihr über 500 Arbeitnehmer habt stehen euch zwei volle freisstellungen zu.
Das gremium wählt diese und teilt dies dem Arbeitgeber mit der hat kein Mitsprache oder Vetorecht hat dann aber zwei Wochen Zeit die Einigungsstelle anzurufen danach könnt ihr den. Freistellungsbeschluss machen.
Erstellt am 11.02.2014 um 07:01 Uhr von nicoline
BonnyBetty,
§ 38 BetrVG regelt die Freistellungen. Dort kann man nachlesen, wie viele Freistellungen dem Gremium zustehen. Das Gremium teilt diese nicht nur dem AG mit, sondern hat mit dem AG darüber zu beraten, danach Beschluss über die Freistellung.
Wenn Euch 2 volle Freistellungen zustehen, muss der AG sie auch gewähren. Was damit nicht einhergeht, ist die Erhöhung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf 8 Std.
Erstellt am 11.02.2014 um 07:11 Uhr von Nubbel
hat der zweite einen arbeitsvertrag über 8 stunden?
Erstellt am 11.02.2014 um 09:08 Uhr von BonnyBetty
Der eine im BR hat einen Arbeitsvertrag von 8.Std und der andere einen Vertrag über 6.Std.
Erstellt am 11.02.2014 um 09:13 Uhr von Kölner
Wenn der eine einen '6std av' hat, ist eine Aufstockung nicht möglich.
Wäre ja auch unfair wegen BR Arbeit einen Vorteil zu bekommen...
Erstellt am 11.02.2014 um 09:31 Uhr von gironimo
Wenn bei Euch 8 Stunden der "Normalfall" für Vollzeit ist, könnte natürlich noch jemand 2 Stunden freigestellt werden.
Sich darüber aber mit dem AG in irgend einer Weise auseinanderzusetzen, ist meiner Meinung nach müßig.
Jedes BR Mitglied hat den Anspruch darauf von der Arbeit im erforderlichen Umfang freigestellt zu werden (§ 37 BetrVG). Über die Erforderlichkeit entscheidet das BR Mitglied selbst nach pflichtgemäßen Ermessen.
Da dürften zwei Stunden doch spielend zusammenkommen, wenn man die BR-Arbeit ernst nimmt.