Leiharbeit
Hallo, wir beschäftigen Leiharbeiter in wie weit haben wir Mitspracherecht können wir vom Personaler verlangen das er uns Informiert wie viele Leiharbeiter er benötigt. Und können wir Einfluss nehmen.
Community-Antworten (2)
10.02.2014 um 19:25 Uhr
drehrumbum, in wie weit haben wir Mitspracherecht der BR muss bei jeder Einstellung von LA nach § 99 BetrVG angehört werden.
können wir vom Personaler verlangen das er uns Informiert wie viele Leiharbeiter er benötigt. Nach meiner Auffassung ist der AG in der Informationspflicht gem § 92 BetrVG
Und können wir Einfluss nehmen. Ihr solltet Euch dringend mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschäftigen, daraus leiten sich Eure Mitspracherechte ab. Besucht unbedingt eine Schulung zu dem Thema und informiert Euch, z.B. über die Gewerkschaft, über die neuesten Urteile.
10.02.2014 um 20:26 Uhr
Ganz Recht § 92 BetrVG. Außerdem kann der BR auch noch vom § 92a BetrVG gebrauch machen.
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