Erstellt am 10.02.2014 um 18:25 Uhr von nicoline
drehrumbum,
*in wie weit haben wir Mitspracherecht*
der BR muss bei jeder Einstellung von LA nach § 99 BetrVG angehört werden.
*können wir vom Personaler verlangen das er uns Informiert wie viele Leiharbeiter er benötigt.*
Nach meiner Auffassung ist der AG in der Informationspflicht gem § 92 BetrVG
*Und können wir Einfluss nehmen.*
Ihr solltet Euch dringend mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschäftigen, daraus leiten sich Eure Mitspracherechte ab. Besucht unbedingt eine Schulung zu dem Thema und informiert Euch, z.B. über die Gewerkschaft, über die neuesten Urteile.
Erstellt am 10.02.2014 um 19:26 Uhr von gironimo
Ganz Recht § 92 BetrVG. Außerdem kann der BR auch noch vom § 92a BetrVG gebrauch machen.