Erstellt am 10.02.2014 um 17:08 Uhr von Oblatixx
???hä???
Was für eine Quote?
Erstellt am 10.02.2014 um 17:11 Uhr von faulring
Der Mindestanteil der BR-Mitglieder nach Arbeitsbereich.
Erstellt am 10.02.2014 um 17:12 Uhr von nicoline
faulring,
was für ein nick ;-))
Nein, man sollte keine Quote festlegen. Was würde denn passieren, wenn sich die Quote nicht erfüllen läßt, weil Beschäftigte aus den unterschiedlichen Bereichen gar nicht kandidieren wollen? Wenn möglich, kann man versuchen, aus allen Bereichen Kandidaten zu finden. Wenn nicht möglich, dann kann, soll und muss die Wahl trotzdem starten.
Erstellt am 10.02.2014 um 17:13 Uhr von crunch
nicht bei Fachbereichen, Abteilungen usw.
nur bei Minderheiten (z.B. Frauen im Unternehmen, wenn diese in weitaus geringer Anzahl vorhanden sind)
Erstellt am 10.02.2014 um 17:17 Uhr von faulring
Es ist halt bei uns wie folgt: 700 Mitarbeiter und etwa 600 aus der Pflege und etwa 100 aus dem Rettungsdienst. Wir zwei aus dem RD haben bei der Personenwahl welche gemacht wird da wenig Chancen unter die 11 BR-Mitglieder zu kommen, sind immer nur Nachgerutscht.
Erstellt am 10.02.2014 um 17:18 Uhr von faulring
da wäre ja eine Quote sehr sinnvoll oder ?
Erstellt am 10.02.2014 um 17:23 Uhr von pillepalleTR
sinnvoll vielleicht...
...aber konträr zum Wählerwillen...
...und darüberhinaus nicht rechtens.
Erstellt am 10.02.2014 um 17:28 Uhr von faulring
Hatte aber gelesen das eine Quote nach Arbeitsbereichen möglich ist ?
Erstellt am 10.02.2014 um 17:30 Uhr von faulring
Ach so mein Name, stehe dazu ist halt so !!!
Erstellt am 10.02.2014 um 17:31 Uhr von Rattle
Hallo,
macht eine eigene liste auf und dann werbung mit hundert stimmen seid ihr eventuell drin.
MFG
Erstellt am 10.02.2014 um 17:33 Uhr von Rattle
wo gelesen und in welchem zusammenhang, faulring. poste mal den text.
Erstellt am 10.02.2014 um 17:35 Uhr von pillepalleTR
@faulring: was willst du jetzt hören?
Dass das BetrVG jetzt für euren Fall neu geschrieben wird?
Nochmal zum mitlesen(!): NEIN, eine Abteilungs/Team- oder sonstige Quote gibt es nicht - mit Ausnahme der bereits erwähnten Geschlechterquote.
Wenn du diesbezüglich was anderes gelesen haben solltest: vergiß es einfach!
Erstellt am 10.02.2014 um 17:37 Uhr von faulring
Ja vielen Dank für die Hilfe und noch viel Spass und vor allem Gesundheit ! Danke
Erstellt am 10.02.2014 um 17:37 Uhr von nicoline
faulring,
*Hatte aber gelesen das eine Quote nach Arbeitsbereichen möglich ist?*
Wo denn?
Erstellt am 10.02.2014 um 17:39 Uhr von faulring
Habe es leider nicht gespeichert !
Erstellt am 10.02.2014 um 17:44 Uhr von nicoline
Und Du kannst Dich nicht erinnern, wo Du es gelesen hast?Ich bin der Meinung, dass es so etwas ähnliches im Personalvertretungsgesetz gibt, nicht aber im BetrVG.
Erstellt am 10.02.2014 um 17:58 Uhr von faulring
ja kann sein, aber es gab etwas dazu da bin ich mir sicher
Erstellt am 10.02.2014 um 18:05 Uhr von nicoline
§ 17 Bundespersonalvertretungsgesetz
(1) Sind in der Dienststelle Angehörige verschiedener Gruppen beschäftigt, so muß jede Gruppe entsprechend ihrer Stärke im Personalrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Bei gleicher Stärke der Gruppen entscheidet das Los. Macht eine Gruppe von ihrem Recht, im Personalrat vertreten zu sein, keinen Gebrauch, so verliert sie ihren Anspruch auf Vertretung.
Das gilt nicht im BetrVG!!!
Erstellt am 10.02.2014 um 19:27 Uhr von faulring
§ 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)
(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.
(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
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Erstellt am 10.02.2014 um 19:49 Uhr von nicoline
faulring
soll heißt muß, wenn man kann und hier steht zudem auch noch ausdrücklich "möglichst",bedeutet: "wenn es möglich ist", impliziert aber nicht die "Festlegung einer Quote". Deswegen schrieb ich, eine Quote kann man nicht festlegen sondern:"Wenn möglich, kann man versuchen, aus allen Bereichen Kandidaten zu finden" und wenn man welche findet, ergibt sich dadurch die Quote, in Deinem Fall eben x MA aus dem Rettungsdienst.
Erstellt am 10.02.2014 um 20:44 Uhr von Tommyh
Der Rettungsdienst hat halt Pech gehabt eine Quote gibt es wie Nicoline sagt nicht! Wir versuchen auch aus möglicht allen Bereichen Bewerber zu finden aber wenn die keine Stimmen bekommen dann ist das halt so und kann nicht durch irgend welche Tricks verändert werden.
Erstellt am 10.02.2014 um 20:49 Uhr von faulring
Erstellt am 11.02.2014 um 07:50 Uhr von Hartmut
@nicoline: 'Soll heißt muß wenn man kann' ... eine starke Behauptung. Meiner Meinung nach stimmt das nicht. Wo hast du das her bitte?