Hallo,
ich möchte mein Amt als BR-Vorsitzende niederlegen. Muss ich zur Wahl des neuen BR-Vorsitzenden ein Ersatzmitglied einladen, das ein krankes BR-Mitglied ersetzt? Laut § 26 Abs.2 BetrVG muss ich das. Nach § 33 Abs. 2 sind wir mit 8 Mgl. beschlussfähig. Was ist denn nun korret?