Werden Teilzeitkräfte ( hier mit einer 21 Stunden Woche ) in einer Sozialauswahl. nach einem Sozialplan nicht voll mit eingebunden? Die Vollzeitmitarbeiter haben 38,5 bzw. 40 Stunden pro Woche.
Bei einem Sozialplan der erstellt wird um festzustellen welcher Mitarbeiter als nächster Kandidat zwecks Versetzung oder Änderungskündigung an der Reihe ist werden bei uns 2 Mitarbeiter vom Arbeitgeber aus der Sozialauswahl ausgeklammert. Ist das so richtig und darf der Arbeitgeber das einfach so bestimmen oder kann der BR sich dagegen wehren?